Nach § 34 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) 6 beträgt die Hinzuverdienstgrenze bei einer vorzeitigen Altersvollrente 450,- Euro pro Monat. Dieser Betrag gilt seit 1.1.2013. Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen Sie zweimal bis zum Doppelten dieser Grenze verdienen.
Grundsätzlich wird die Hinzuverdienstgrenze Monat für Monat geprüft.
Aus der selbständigen Tätigkeit erzielen Sie Arbeitseinkommen. Nach der Definition ist Arbeitseinkommen der nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ergebende Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit, wobei Sonderausgaben und Freibeträge nicht abgesetzt werden. Das Arbeitseinkommen entspricht damit dem steuerrechtlichen Gewinn. Welche Vorschriften für die Krankenkasse gelten erfragen Sie bitte bei Ihrer zuständigen Kasse.