Die Ausführungen von Claire Grube sind zu korrekt.
Für die Frage, ob die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst zu betrachten ist, kommt es also auf die Frage an, ob das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat.
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Die Ausführungen von Claire Grube sind zu korrekt.
Für die Frage, ob die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst zu betrachten ist, kommt es also auf die Frage an, ob das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat.
Der maßgebende Rentenbeginn ist der Beginn der vermutlich vorher befristeten Rente.
P.S. Im übrigen sind die Ausführungen von Claire Grube natürlich "korrekt" und nicht "zu korrekt".
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