Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

bei unbefr.EM-Rente zählt Urlaubsabgeltung als Zuverdienst???

von Karin Böhm16.09.2012 | 21:46
3286 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Meine Frage. Ich habe im August eine Urlaubsabgeltung erhalten, da ich eine unbefristete Erwerbsminderungsrente bekam. Natürlich habe ich das der DRV mitgeteilt. Sie haben mir einen Bescheid geschickt, dass ich nun eine Monatsrente zurück überwiesen muß. Ist das korrekt? Zählt diese Urlaubsabgeltung als Zuverdienst? Vielen Dank für Informationen hierzu. Karin

Antworten vom Expertenteam

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Die Ausführungen von Claire Grube sind zu korrekt.

Für die Frage, ob die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst zu betrachten ist, kommt es also auf die Frage an, ob das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Der maßgebende Rentenbeginn ist der Beginn der vermutlich vorher befristeten Rente.

P.S. Im übrigen sind die Ausführungen von Claire Grube natürlich "korrekt" und nicht "zu korrekt".

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

3 Antworten

Claire Grubeam 17.09.2012 | 05:48
Bei einmalig gezahltem Arbeitsentgelt handelt es sich gem. §§ 14, 23a SGB 4 um Zuwendungen, die dem Arbeitsentgelt zuzurechnen sind, jedoch nicht für die Arbeit in einem einzelnen Entgeltabrechnungszeitraum gezahlt werden (z. B. Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Urlaubsabgeltung, Tantiemen). Der Begriff des einmalig gezahlten Arbeitsentgelts ist im Rahmen des § 96 SGB 6 ggf. umfassender zu verstehen, als es die Begriffsdefinition des § 23a Abs. 1 SGB 4 vorsieht. Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt i. S. d. § 96a SGB 6 sind alle Zahlungen, die nicht monatlich erfolgen; dazu gehören auch sogenannte "Einmalzahlungen". Für die Berücksichtigung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt (wie z. B. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld) bei abhängig Beschäftigten, das nach Rentenbeginn erbracht wird, hat die Arbeitsgruppe "Hinzuverdienstgrenzen" (AGHZVG) zusammenfassende Grundsätze beschlossen, nachzulesen unter: http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=… Wurde das Beschäftigungsverhältnis vor Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Rentenbeginn einmalig gezahltes Arbeitsentgelt (z. B. eine Urlaubsabgeltung) erzielt, liegt kein Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Besteht nach Rentenbeginn noch ein Beschäftigungsverhältnis und wird hieraus einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor. Wurde das Beschäftigungsverhältnis nach Rentenbeginn beendet und wird hieraus nach Beschäftigungsaufgabe einmalig gezahltes Arbeitsentgelt erzielt, liegt Hinzuverdienst i. S. des § 96a SGB 6 vor.
Karin Böhmam 17.09.2012 | 16:11
"Für die Frage, ob die Urlaubsabgeltung als Hinzuverdienst zu betrachten ist, kommt es also auf die Frage an, ob das Beschäftigungsverhältnis bei Rentenbeginn noch bestanden hat. " Der Rentenbeginn (der unbefristeten Rente) liegt beim 1.9.- , womit das Beschäftigungsverhältnis endgültig endete. Die Urlaubsabgeltung wurde am 16.8. ausgezahlt.
Heinericham 18.09.2012 | 13:29
Wenn wie bei Ihnen die Urlaubsabgeltung vor dem Rentenbeginn gezahlt wurde liegt kein Hinzuverdienst vor. Evtl. hat das der Arbeitgeber erst im September gemeldet und die Renternversicherung geht von einer Zahlung nach dem Rentenbeginn aus. Teilen Die der Retnenversicherung mit, dass die Zahlung bereits vor dem Rentenbeginn erfolgt ist und daher kein Hinzuverdienst vorliegen kann. Sie könnten als Nachweis z.B. einen Kontoauszug übersenden (Sachen die die Rentenversicherung nichts angehen würde ich schwärzen). MfG
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026