Hallo Fliesenleger,
grundsätzlich ist eine Tätigkeit im gleichen Beruf möglich.
Sollten Sie eine Beschäftigung aufnehmen, sollten Sie dies aufgrund der Mitwirkungspflichten (siehe Rentenbescheid) dem Rentenversicherungsträger unverzüglich mitteilen.
Hallo Fliesenleger,
natürlich _darf_ er dass (und wenn es 8 Std. tgl. 5 Tage/Woche sind) - wenn er wider der eigenen Gesundheit weiterhin eine 'schädliche' Beschäftigung ausübt, und das zu Lasten seiner Gesundheit geht, läuft die EM-Rente weiter. Die Bewilligung einer EM-Rente kommt nicht einem Berufs-/Beschäftigungsverbot gleich!
Die beabsichtigte Beschäftigungsaufnahme /Art der Beschäftigung /voraussichtliche Arb.-Std./Woche an wie vielen Tagen /erwarteter Hinzuverdienst, teilt er einfach der DRV mit, dann ist er seinen Mitteilungspflichten nachgekommen - und erhält ein 'okay', oder eine Einladung zur erneuten Überprüfung der Erwerbsfähigkeit.
Gruß
w.
PS: Daneben ist ein etwaiger Zuviel-Hinzuverdienst (ü6300/Jahr) aus dieser Beschäftigung rentenmindernd zu berücksichtigen = Kürzung der Rente.
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