Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

beide arbeiten - trotzdem Rentenanspruch auf Elternzeit?

von Kilian20.01.2008 | 21:26
1587 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Meine Frau und ich arbeiten beim gleichen Arbeitgeber. Wir haben beide vollzeit weitergearbeitet nach der Geburt unseres Sohnes. Der Arbeitgeber wies uns darauf hin, dass wir die Kindererziehung bis zu 3 Jahre bei der Rentenversicherung gelten machen sollten. Wir sollen uns überlegen was finanziell für uns besser sei - es beim Mann bzw. bei der Frau anzurechnen. A) wenn beide elternteile arbeiten, kann man dann auch diese Zeit anrechnen lassen? B) welchen vorteil oder nutzen ergibt sich daraus? Hat man dann mehr eingezahlt, da Kindererziehung zusätzlich zu den rentenbeiträgen bezahlt wird? C) wonach richtet sich die einzahlung? Nach dem Gehalt des Vaters / Mutters oder ist das ein festbetrag? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zeiten der Kindererziehung führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen die Eltern für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben.

Für ein Jahr der Kindererziehung ergibt sich fast 1 Entgeltpunkt, was (fast) dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht.

Sie sollten umgehend eine Beratung eines Rentenversicherungsträgers, z. B. durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle, beanspruchen, damit keine Fristen verstrichen werden.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Zeiten der Kindererziehung führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen die Eltern für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben.

Für ein Jahr der Kindererziehung ergibt sich fast 1 Entgeltpunkt, was (fast) dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht.

Sie sollten umgehend eine Beratung eines Rentenversicherungsträgers, z. B. durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle, beanspruchen, damit keine Fristen verstrichen werden.

6 Antworten

bekissam 20.01.2008 | 21:59
Besser als die hier möglichen kurzen Ausführungen zu Ihrer Frage erklärt das alles die Broschüre der Deutschen Rentenversicherung. Die finden Sie unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_15182/SharedDocs/de…
Schiko.am 21.01.2008 | 08:08
Bei geburt eines kindes bis 31.12. 1991 erhält die mutter automatisch einen entgelpunkt, für geburten ab 1992 je geburt sogar drei EP. auf rentenkonto gutgeschrieben. Nachdem ja durch die jährliche bemessungsgrenzen- gleichbleibend- oder auch erhöht vom staat fest- gesetzt werden, sind die gesamt erreichbaren EP. eines jahres nach oben begrenzt. Als rechengröße gilt - auch vom staat fesgelegt- der durchschnittsverdienst aller beschäftigten- für 2008 30084 euro, in 2007 waren es 29.488. Die bemessungsgrenze wurde von 63000 auf 63600 erhöht. Verdient jemand in 2008 genau 63.600 ergibt dies ( 63.600 : 30084) 2,1141 EP. a/ 26,27 rentenwert und 55.54 E. rentengutschrift. Wäre der verdienst ab 2008 35.000 versicherungspflich- tig ergeben sich ( 35.000 : 30084) 1,1634 EP. plus + 1 EP. 2,1634 EP. begrenzt auf 2,1141 EP. Dies ist auch der grund, warum bei drei EP. für geburten ab 1992 dies. für geburt 4,1634 EP. , angerechnet aber nur 2,1141 höchst e EP. auch auf 3 jahre verteilt werden. Man stelle sich vor, 35.000 brutto und , somit 1,1634 EP. plus 3,00 EPentgeltpunkte möglich. In ausnahme fällen können die entgeltpunkte dem vater zu- gerechnet werden, erspare mir vorerst hierzu einzelheiten. Zusätzlich gelten für geburten auch anrechnungszeiten, die genannten werte gelten für die alten bundesländer. MfG.
Schiko.am 21.01.2008 | 14:12
Damit aus dem " fast" kein amtsgeheimnis wird, ganz genau für 1 kind 0.0833 monatlich x 12 monate damit 0,9996 entpunkte. , 26,27 RW. x 0,9996 sind damit nur 26,26 statt 26,27 rentengutschrift. MfG.
Kilianam 21.01.2008 | 22:09
Vielen Dank an Schiko, Bekiss und die Experten. Ich fasse zusammen: Wenn ich mehr als 63.600 euro p.a. verdiene dann ist es egal, ob mir die Kinderzeit zugerechnet wird oder nicht, da ich sowieso an der Obergrenze der anrechenbaren Leistung bin. Wenn meine Frau auch mehr als 63.600 verdient, dann verfällt die Anrechnung insgesamt. Sollte meine Frau etwas weniger als 63.600 euro verdienen, dann wird durch die Kindererziehung (bzw. deren Anrechnung) ihr rentenbeitrag auf ihre maximalen beitragsbemessunsgrenze von 2,1141 EP hochgezogen. Der rest verfällt. Danke für die Info
Kritikasteram 21.01.2008 | 23:39
Die Art der Aussage, User Schiko, ist wahrlich keine Glanzleistung Dies ist auch der grund, warum bei drei EP. für geburten ab 1992 dies. für geburt 4,1634 EP. , angerechnet aber nur 2,1141 höchst e EP. auch auf 3 jahre verteilt werden.
Schiko.am 22.01.2008 | 06:07
Sie haben ihren namen gerecht richtiges ge- schrieben. Hauptsache aber, der an- fragende hat dies schein- bar richtig verstanden. Danke für den hinweis. MfG.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026