Zeiten der Kindererziehung führen für Mütter und Väter in der gesetzlichen Rentenversicherung zur Versicherungspflicht, wenn sie ihr Kind in Deutschland erziehen und gewöhnlich auch dort mit ihm leben. Erziehen Mutter und Vater ihr Kind gemeinsam, erhält grundsätzlich die Mutter die Kindererziehungszeit. Soll der Vater die Kindererziehungszeit erhalten, müssen die Eltern für die Zukunft eine übereinstimmende gemeinsame Erklärung abgeben.
Für ein Jahr der Kindererziehung ergibt sich fast 1 Entgeltpunkt, was (fast) dem Wert entspricht, den ein Versicherter erhält, dessen Beitragsbemessungsgrundlage dem Durchschnittsentgelt aller Versicherten in diesem Kalenderjahr entspricht.
Sie sollten umgehend eine Beratung eines Rentenversicherungsträgers, z. B. durch eine Auskunfts- und Beratungsstelle, beanspruchen, damit keine Fristen verstrichen werden.