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Beihilfeanspruch bei Waisenrente

von Jessy03.09.2008 | 17:59
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Hallo, folgende Frage: ich, Studentin seit 2005 (24 Jahre), bekomme momentan Kindergeld (154€) und Halbwaisenrente (145€ - verstorbene Mutter war Beamtin). Jetzt habe ich vor einiger Zeit mit meiner privaten Krankenversicherung etwas Probleme gehabt, die möchten mich nur bis zum 25. Geburtstag zum günstigeren Tarif versichern, da dann ja das Kindergeld (und somit die "normale" Beihilfe) wegfällt. Jedoch bin ich meines Erachtens über die Halbwaisenrente weiterhin beihilfeberechtigt und müsste daher noch bis 27 (max. Alter für die Rente) im günstigeren Tarif versichert bleiben können. Kann ich das irgendwo nachlesen?? Habe schon beim Service-Haus der Bundesagentur angerufen, aber die Dame wusste das auch nicht sicher... Mir wäre am liebsten irgendein Gesetz oder eine verbindliche Regelung...

4 Antworten

Wolfgangam 03.09.2008 | 20:53
> Kann ich das irgendwo nachlesen?? Hallo Jenny, in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der privaten Krankenkasse. Nebenbei, über die Halbwaisenrente sind Sie nicht beihilfeberechtigt. Der Beihilfeanspruch ergibt sich aus dem Status Beamtin der Verstorbenen seitens des Dienstherren (Arbeitgeber), bei dem sie tätig war. Sind Sie sicher, dass Sie nicht etwa eine Waisenpension erhalten, statt Waisenrente ? Ob die Waisenpension Einfluss auf den Tarif bei der privaten Krankenkasse hat (über 25 hinaus), wage ich zu bezweifeln. Wenn hier (nur) eine Altersgrenze gesetzt ist, spielen Ihre Einkünfte keine Rolle für den bestehenden/weiteren Tarif. Die private Krankenkasse erhebt Beiträge nach dem Risiko (der im Durchschnitt erwarteten Ausgaben für Erkrankungen gemessen am Alter), nicht nach Einkommen. Gruß w.
Jessyam 03.09.2008 | 23:00
Hallo Wolfgang, vielen Dank schon einmal für Ihre ausführliche Antwort. Ich habe in den allgemeinen Geschäftsbedingungen nachgelesen- Sie haben recht bezüglich der Altersgrenze mit 25. Allerdings steht auch in den Bezügen für Waisengeld (glaube das ist der richtige Ausdruck) im "Merkblatt für Hinterbliebenenversorgung nach Beamtenrecht": "Die waisengeldberechtigten Kinder erhalten im Krankheitsfalle Behilfen nach den Beihilfevorschriften". Und unter denen steht dann "Beihilfesatz für beihilfeberechtige Waisen 80 v.H.". Bezugsdauer ist bis max. 27. --meine genaue Frage ist daher, die Grenze von 25 Jahren ist (sofern das Kindergeld entfällt und sich so der Beihilfesatz ändert) natürlich sinnvoll gewählt, jedoch ändert sich MEIN Beihilfesatz erst mit dem 27.Lebensjahr. Wieso muss ich dann in den knapp 100€ teureren Tarif?
Wolfgangam 04.09.2008 | 07:35
Hallo Jenny, auch wenn der Beihilfesatz bis 27 weiterhin 80 % beträgt, endet der sehr günstige (Einstiegs)Tarif der PKV mit 25. Sie haben dann nur noch den Vorteil, den 'normalen' Tarif nicht zu 100 % selbst zahlen zu müssen, da auch weiterhin 80 % der Kosten von der Beihilfe getragen werden. Der nächste Kostensprung kommt dann mit 27, wenn der Beihilfeanspruch entfällt (was ich vermute). Insofern wäre es vielleicht sinnvoll, durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung rechtzeitig den Wechsel in die gesetzliche KV vorzubereiten. Das hängt allerdings auch von dem künftigen Beschäftigungs-/Einkommensverhältnis ab, so dass heute eine Einschätzung PKV/GKV schwer möglich ist. Gruß w.
Jessyam 04.09.2008 | 08:52
Hallo Wolfgang, vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Es ist nicht ganz das was ich hören wollte, aber Sie haben das sehr logisch erklärt, vielen Dank. Mit spätestens 27 entfällt tatsächlich der Beihilfeanspruch, jedoch hoffe ich bis dahin mein Studium beendet zu haben und dann mit Berufseintritt in die gesetzliche KV wechseln zu können. Noch einmal vielen Dank, ihre Ausführungen haben mir mehr geholfen, als die Telefonate mit der Beihilfe und der Krankenkasse!!
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