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Experten-Antwort

beim Arbeitsamt abmelden

von Metaly04.01.2011 | 14:10
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8 Antworten

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Hallo Ich beziehe eine Teilerwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit. Frage: Macht es Sinn wenn ich weiterhin beim Arbeitsamt als Teilzeitarbeitsuchend gemeldet bin, bzw. hat das Nachteile wenn ich mich abmelde ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Metaly,

soweit Sie von der Agentur für Arbeit keine Leistung mehr beziehen und nicht mehr arbeitssuchend sind, ist m.E eine Meldung nicht mehr erforderlich. Rentenrechtlich liegt für den Zeitraum eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs vor. Bei einer Folgerente aus eigener Versicherung würde die Zeit nicht als Lücke in die Rentenberechnung eingehen.

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7 Antworten

Machts Sinnam 04.01.2011 | 17:06
... "Berufsunfähigkeit" schließt eine Tätigkeit im Beruf nicht zwangsläufig insgesamt, sondern jedenfalls mit mindestens 6 Stunden aus. Andere - eigentlich unzumutbare - Tätigkeiten können evtl. sogar ganztags ausgeübt werden. Insoweit kommt es darauf an, wie die beruflichen Vorstellungen für die Zukunft sind und das könnte wiederum davon abhängen, ob noch ein weiterer Arbeitslosengeldanspruch besteht, denn diese evtl. höhere Leistung könnte trotz BU bezogen werden und würde auf die Rente angerechnet.
Elisabetham 04.01.2011 | 21:41
Hallo macht Siinn! Ich beziehe auch Rente wegen Bu (obwohl ich gar nicht weiß, ob die Ursache nur meine Bu ist aufgrund abweichender Stellungnahmen der Gutachter). Kannst du deinen Beitrag etwas erläutern! Danke im voraus!!!
Machts Sinnam 04.01.2011 | 23:02
... die normalerweise halbe EM-Rente wegen BU kann wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes auf eine volle EM-Rente / Arbeitsmarktrente aufgestockt sein. In diesem Falle gibt es kein Arbeitslosengeld, denn dann würde jener Anspruch nach § 142 SGB III ruhen. Falls du aber nur die halbe EM-Rente wegen BU bekommst, müsstest du in der Lage sein, auf dem Arbeitsmarkt jedenfalls mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten - in berufsfremden nicht verweisbaren Tätigkeiten evtl. sogar bis ganztags. Damit könnte - noch - Anspruch auf Arbeitslosengeld aufgrund früheren Beschäftigungen be- / entstehen. Das Arbeitslosengeld wird dann bei der Rente als Hinzuverdienst berücksichtigt. Wenn die Stellungnahmen der Gutachter zweifelhaft sind, solltest du das in deinem Sinne klären. Das ist insbesondere wichtig, falls du nur eine halbe Rente aber kein Arbeitslosengeld bekommst. Zu einer evtl. BU-Rente nach altem Recht bis 2000 sind mir nähere Angaben nicht möglich. Falls noch Fragen sind: gerne! Gruß! Machts Sinn
Knut Rassmussenam 05.01.2011 | 10:37
Das ist falsch. Nur eine "normale" Teilwerwerbsminderungsrente kann so als Vollrente gezahlt werden (Arbeitsmarktrente). Bei einer Teilrente wegen Berufsunfähigkeit nach § 240 SGB VI ist das nicht möglich.
Machts Sinnam 05.01.2011 | 11:56
... ich lerne gerne immer wieder was dazu! Haben Sie auch eine Fundstelle, wo ich das genauer nachlesen kann, denn so ohne weiteres leuchtet das ja nicht ein - oder? Gruß! Machts Sinn
Gernegrossam 05.01.2011 | 10:52
Falls noch Fragen sind: gerne! Falls sie also falsche Antworten hören möchten, fragen Sie "Machts Sinn"
hegehosaam 05.01.2011 | 14:12
Hallo Machts Sinn, doch, das leuchtet ein, denn nur so machts Sinn ;-) Der Anspruch auf Rente wegen teilweiser EM bei BU ist immer nur dann als quasi letzte Alternative zu prüfen, wenn kein Anspruch auf die "normale" Rente wegen teilweiser EM besteht, weil auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ein mindestens 6-stündiges Leistungsvermögen besteht. Bei einem mindestens 6-stündigen Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ist aber die Arbeitsmarktlage nicht zu berücksichtigen (§ 43 Abs. 3, 2. Halbssatz SGB VI). Dementsprechend kann hier auch keine volle EM aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes gewährt werden. viele Grüße
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