Hallo Metaly,
soweit Sie von der Agentur für Arbeit keine Leistung mehr beziehen und nicht mehr arbeitssuchend sind, ist m.E eine Meldung nicht mehr erforderlich. Rentenrechtlich liegt für den Zeitraum eine Anrechnungszeit wegen Rentenbezugs vor. Bei einer Folgerente aus eigener Versicherung würde die Zeit nicht als Lücke in die Rentenberechnung eingehen.