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Beim unbezahlten Urlaub Freiwilligenbeiträge?

von Irina25.08.2008 | 18:04
1154 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich habe vor im nächsten Jahr für 3-6 Monate ins Ausland zu gehen. Nicht zum Arbeiten, nur Reisen. Ich kann freiwillig die fehlenden Monatsbeträge in die Rentenversicherung einzahlen, das hab ich hier gelesen. Was mir noch etwas unklar ist, ob ich den fehlenden Arbeitgeberanteil auch selber noch dazuzahlen kann? Danke schon mal.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Irina,

lassen Sie sich in einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema beraten. Die Ihrem Wohnort nächst gelegene Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Service/Beratungsstellen" ermitteln.

Beitragzahlungen sind Grundlage für das Erfüllen der sogenannten Wartezeit (Mindestversicherungszeit). Weiterhin können Sie zum Erhalt bestimmter Leistungsansprüche relevant sein bzw. in der Zukunft relevant werden. Ohne einen konkreten Blick in Ihren bisherigen Versicherungsverlauf getan zu haben, ist uns eine stimmige Antwort auf Ihre Frage nicht möglich.

5 Antworten

siggiam 25.08.2008 | 19:32
Klar geht das. Der Beitragssatz beinhaltet den AG Anteil.
Schiko.am 25.08.2008 | 21:22
Sie zahlen jeden monat den mindestbeitrag von 79,60 ( 19,9 % aus 400 euro) Die schliesst arbeitgeber und arbeitnehmer beitrag ein. MfG.
Vorsichtam 26.08.2008 | 08:15
Sie können zahlen - ja. Aber wenn es nur 3 -6 Monate sind und Sie vor dem 1.1.1984 noch keine 5 Jahre Beiträge gezahlt haben, muß das auch nicht unbedingt sein. Sie werden sicher anschließend wieder arbeiten gehen. Eine Lücke von 3-6 Monaten ist eigentlich unschädlich, wenn Sie o.g. Vorauss. nicht erfüllen. Dann bliebe Ihnen nur die Rendite auf diese frw. Beiträge. Die wäre bei einem halben Jahr Mindestbeitrag nur etwas mehr als 2 Eur - für eingezahlte knapp 480 Eur. Zur Sicherheit einfach nochmal in eine Beratungsstelle der DRV gehen und sich konkret informieren!! Wichtig ist in jedem Fall, daß Ihr Versicherungsschutz gégen das Risiko der Erwerbsminderung nicht gefährdet wird. MfG
?-?am 26.08.2008 | 12:03
Sie müssen wohl auch überall Ihren Senf zugeben, was?
siggiam 26.08.2008 | 19:02
Klar, vor allem wenn auch eine Antwort geliefert wird. Danke für den Hinweis klugsch.....
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