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Experten-Antwort

Beischeid Änderung der Rehaeinrichtung

von Petersson05.05.2019 | 12:43
264 Ansichten
2 Antworten

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Guten Tag, ich habe vor einem Monat einen Bescheid für eine Bewilligung einer Reha erhalten. Nach Erhalt der Einladung habe ich der Reha-einrichtung zugesagt. Wartezeit 4 Monate. Nach einem Monat nun habe ich von der DRV Bund einen Bescheid erhalten, daß "meinem Antrag auf Änderung der Rehaeinrichtung" entsprochen wurde, mit der Mitteilung der neuen Rehaeinrichtung und daß damit der erste Bescheid nun gegenstandslos wäre. Ich habe aber gar keinen Antrag auf Änderung gestellt. Dieser ist wohl von der KK gestellt worden, wegen der nach ihrer Meinung zu langen Wartezeit. Es ist in dem Bewilligungsbescheid der Hinweis auf die Möglichkeit des Widerspruchs angegeben. Meine Fragen: Ich war mit der ersten Rehaeinrichtung sehr zufrieden. Muss ich nun trotzdem die andere Einrichtung annehmen. Wer sagt der ersten Rehaeinrichtung ab, sie erwartet ja nach meiner Zusage die Anreise? Hat ein Widerspruch Erfolgsaussichten? Wie weit geht das Recht der KK auf die Änderung meiner Rehaeinrichtung zu drängen, obwohl ich das nicht möchte? (ich bin 60 Jahre und seit Januar diesen Jahres in der Krankengeldzahlung)

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 06.05.2019 | 09:57

Hallo Petersson,

leider kann ich im Rahmen dieses Forums nicht nachvollziehen, wie und aus welchen Gründen es in Ihrem konkreten Einzelfall tatsächlich zu der Änderung der Rehaeinrichtung gekommen ist. Insoweit könnte ich über die Erfolgsaussichten eines Widerspruch und das weitere Verfahren auch nur spekulieren. Zur Klärung des Sachverhalts sollten Sie sich daher direkt mit Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen.

1 Antworten

Peterssonam 06.05.2019 | 10:37
Das habe ich schon gemacht, über die Email-Funktion Rückruf, da man ansonsten keine Chance hat telefonisch jemanden zu erreichen. Die Auskunft lautet, daß die Krankenkasse ein Dispositionsrecht hat. Da ich aber die Reha selbst beantragt habe, diesen Antrag jedoch über die KK an die Rentenversicherung geschickt habe, vermute ich, daß die KK versucht Einfluss zu nehmen. Natürlich möchte diese Krankengeldkosten einsparen, denn die von der DRV ursprünglich ausgewählte Klinik hat eine längere Wartezeit.(4 Monate) Trotzdem kann es meiner Meinung nach nicht angehen, dass die KK hier einfach bestimmt, insbesondere wo ich der ersten Klinik schon zugesagt hatte. Auffällig ist der Wortlaut der DRV bei der zweiten Bewilligung "wird Ihrem Antrag auf Änderung der Rehaeinrichtung statt gegeben". Ich habe dies nicht beantragt, sondern wie bereits erwähnt der ersten Rehaeinrichtung zugesagt. Die Frage ist, ob mein Widerspruch hier Erfolgsaussichten hat. Beide Kliniken sind grundsätzlich für meine Erkrankung geeignet, die erste ist jedoch wesentlich besser bewertet und hat mir mehr zugesagt.
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