Hallo C. Böttcher,
versicherungspflichtig sind selbständig Tätige Gewerbetreibende, die in der Handwerksrolle eingetragen sind und in Ihrer Person die Voraussetzungen für die Eintragung erfüllen. Maßgeblich sind hierbei nur zulassungspflichtige Betriebe.
Entfällt eine dieser Voraussetzungen liegt keine Versicherungspflicht als selbständig Tätiger Handwerker vor.