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Experten-Antwort

Beiträge Arbeitslosenversicherung

von Herr Z.09.09.2021 | 16:06
114 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ist man als voll erwerbsgeminderter Arbeitnehmer beitragspflichtig in der Arbeitslosenversicherung, wenn der Zustand von der DRV als auf Dauer beurteilt wurde?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Herr Z.,

Fragen zur Versicherungspflicht bei der Arbeitslosenversicherung (AV) beantwortet grds. die Agentur für Arbeit. Als Rentenbezieher zahlen Sie aus der Rente keine Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Nehmen Sie allerdings parallel eine mehr als geringfügige Beschäftigung auf (im Rahmen Ihrer Möglichkeiten als Erwerbsgeminderter), werden aus der Beschäftigung vom Arbeitgeber Beiträge zur AV einbehalten und an diese Stelle abgeführt.

Ob eine Erwerbsminderungsrente befristet oder unbefristet geleistet wird ist dabei unerheblich.

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2 Antworten

rosebudam 10.09.2021 | 09:49
Ja, man ist auch als voll Erwerbsgeminderter (auf Dauer) bei einer mehr als geringfügigen Beschäftigung arbeitslosenversicherungspflichtig.
Sandyam 10.09.2021 | 10:17
Und wie wäre es, wenn man eine befristete EMR hat? Ist man dann Pflichtversichert bei der alg Versicherung?
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