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beiträge aus der pflegekasse

von monika20.07.2009 | 09:55
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7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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guten morgen, werden die beiträge aus einer pflegekasse bei erwerbsminderungsrente weiterhin auf das versichertenkonto bezahlt ? die pflege läuft, auch bei erwerbsminderungsrente natürlich weiter. danke vorab. gruß monika

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo monika,

als Pflegeperson sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. pflichtversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Auch als Erwerbsminderungsrentner werden dem Versicherungskonto Pflichtbeiträge aufgrund der Pflegetätigkeit gutgeschrieben. Berücksichtigt werden diese Zeiten beim nächsten Leistungsfall. Das ist in der Regel das Erreichen der Regelaltersrente. Als Altersrentner (Vollrentner) sind Sie versicherungsfrei. Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung

berücksichtigt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Hallo Monika,

der Bezug oder die Antragstellung einer Rente wegen Erwerbsminderung muss der Pflegekasse nicht zwingend mitgeteilt werden. Bei Bezug einer Altersrente als Vollrente ist eine Mitteilung an die Pflegekasse jedoch notwendig, da die Pflegekasse für diesen Personenkreis keine weiteren Beiträge mehr entrichtet .

Moderation · 3Ihre Vorsorge

Hallo Hannelore,

das Einkommen (Pflegegeld der Pflegekasse) aus der Pflegetätigkeit wirkt sich in der Regel auf Ihre Erwerbsminderungsrente zunächst nicht aus.

Die erzielten Pflichtbeitragszeiten, die Sie in dieser Zeit zurücklegen, werden Ihnen zwar positiv auf Ihre Folgerente angerechnet. Dennoch würde ich erst dann mit einer höheren Rente rechnen, wenn die Beitragszahlung über Ihr 60. Lebensjahr hinausgeht und Sie den Beginn der Altersrente über das 60. Lebensjahr hinausschieben.

4 Antworten

Keith Moonam 20.07.2009 | 10:55
Eine Erwerbsminderungsrente ist grundsätzlich kein Hinderungsgrund für die Versicherungspflicht von Pflegepersonen. Sofern die Voraussetzungen vorliegen (u.a. mindestens 14 Stunden wöchentlich anerkannter Pflegeaufwand), werden die Beiträge durch die Pflegekasse weiterhin für Sie eingezahlt. Eine Auswirkung auf ihre Rente kann sich jedoch erst bei einer späteren Umstellung in Altersrente (grds. nur auf Antrag, von Amts wegen erst bei Erreichen der Regelaltersgrenze) ergeben.
monikaam 21.07.2009 | 09:30
guten morgen, vielen dank für ihre auskunft. muss ich der pflegekasse mitteilen, wenn eine erwerbsminderungsrente bezahlt oder beantragt wird ? nochmals vielen dank vorab ! monika
Hanneloream 23.07.2009 | 07:38
Guten Tag, ich beziehe seit 5 Jahren eine Erwerbsminderungsrente. Nun erhalte ich seit 2 Monaten Pflegegeld für die Pflege meines Vaters. Wie wirkt sich der Pflichtbeitrag auf meine laufende Rrwerbsminderungsrente aus ? Viele grüße hannelore
B´sonam 23.07.2009 | 15:17
Hallo Hannelore, das Pflegegeld wirkt sich nicht auf die momentane Erwerbsminderungsrente aus (weder Rentensteigernd, noch als Hinzuverdienst). Eine eventuelle Rentensteigerung ergibt sich bei der Umwandlung Ihrer Erwerbsminderungsrente in eine Altersrene. MfG
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