Hallo monika,
als Pflegeperson sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung u.a. pflichtversichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen nicht erwerbsmäßig wenigstens 14 Stunden in seiner häuslichen Umgebung pflegen. Auch als Erwerbsminderungsrentner werden dem Versicherungskonto Pflichtbeiträge aufgrund der Pflegetätigkeit gutgeschrieben. Berücksichtigt werden diese Zeiten beim nächsten Leistungsfall. Das ist in der Regel das Erreichen der Regelaltersrente. Als Altersrentner (Vollrentner) sind Sie versicherungsfrei. Ab diesem Zeitpunkt werden keine weiteren Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
berücksichtigt.