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Experten-Antwort

Beiträge aus Selbständigkeit und Beschäftigung

von Friedrich21.04.2020 | 08:49
179 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin als Hebamme im Krankenhaus angestellt, werde mich demnächst parallel zur Beschäftigung noch selbständig machen als freiberufliche Hebamme. Ich weiß, dass ich dann auch aus der selbständigen Tätigkeit Beiträge zahle. Nun meine Frage: es gibt in der Rentenversicherung (wie auch in der Krankenversicherung) eine Höchstgrenze der Beitragszahlung. Wenn ich mit meiner Beschäftigung im Krankenhaus diese Grenze schon fast erreiche, darf ich dann die Beiträge aus der Freiberuflichkeit nur noch bis zu der Grenze zahlen, egal wie hoch meine Einkünfte sind oder darf ich auch mehr zahlen als die Höchstgrenze. Das würde ich nämlich gerne machen. Danke für Ihre Antwort!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Friedrich,

ergänzend zu den Einnahmen können, wie schon vom letzten User erwähnt, Beiträge bis zum Erreichen der Beitragsbemessungsgrenze (BBG-Rentenversicherung 2020: 82800 EUR im Jahr) geleistet werden. Es ist möglich, sofern es die Kombination der Einnahmen aus der angestellten Beschäftigung in Kombination mit den Einnahmen aus der selbständigen Tätigkeit zulässt, die Pflichtbeiträge grds. nach Regelsätzen (einkommensunabhängig) oder „einkommensabhängig“ zu entrichten. Als Grundlage für die Berechnung des Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit als Hebamme wird der Steuerbescheid (hier: Angabe unter „Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit – natürlich unter Berücksichtigung der BBG) maßgebend. Als Existenzgründerin wird zunächst auch eine „vorausschauende Beurteilung von Ihnen oder vom Steuerberater akzeptiert. Im Folgejahr werden die Angaben durch die DRV geprüft und evtl. Beiträge angepasst. Eine Antragstellung ist erforderlich. Unter dem Link

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/selbstaendig_wie_rv_schuetzt_aktuell.html

erhalten Sie weitere Informationen. Siehe dort Seite 6 ff. und S. 24

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Klaram 21.04.2020 | 10:50
Zusammen können nur Beiträge bis zur Höhe der BBG gezahlt werden.
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