Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Pauli,
ich gehe davon aus, dass Sie als Tagesmutter selbständig tätig sein wollen.
Selbständige Tagesmütter unterliegen grundsätzlich kraft Gesetzes der Rentenversicherungspflicht, wenn sie im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen. Die selbstständige Tätigkeit muss ferner mehr als geringfügig sein (= Arbeitseinkommen mehr als 450 Euro monatlich).
Versicherungspflicht bedeutet: Es müssen monatlich Pflichtbeiträge an den zuständigen Rentenversicherungsträger gezahlt werden.
Ob Beiträge zu zahlen sind und ggf. in welcher Höhe, richtet sich nach den Gesamtumständen der Berufsausübung sowie der Einkommensverhältnisse. Da die Ausgestaltung der Tätigkeit sehr vielschichtig ist, ist jeder Fall für sich zu prüfen, um eine versicherungsrechtliche Beurteilung vornehmen zu können.
Die Ausübung der Tätigkeit muss aber auf jeden Fall an den zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet werden.
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