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Experten-Antwort

Beiträge im Ausland

von EU-Bürger11.03.2018 | 15:14
408 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ein Deutscher kann ja, auch wenn er im Ausland wohnt, freiwillige Beiträge zahlen. Kann er dass auch noch, wenn er im EU-Ausland eingebürgert wird? Konkret geht es um Österreich.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.03.2018 | 08:23

Wenn Sie in Deutschland wohnen und keine Pflichtbeiträge zahlen müssen, können Sie sich unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit freiwillig in der Deutschen Rentenversicherung versichern. Sie müssen dazu mindestens 16 Jahre alt sein.

Als Deutscher können Sie sich darüber hinaus unabhängig vom Wohnsitz weltweit immer freiwillig in Deutschland versichern. Das gilt auch für die Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedstaates, wenn sie mindestens einen deutschen Beitrag gezahlt haben.

Wohnen Sie nicht in Deutschland und besitzen Sie nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates, können Sie sich freiwillig versichern, wenn Sie sich in einem anderen EU-Staat (nicht aber in einem EWR-Staat oder der Schweiz) aufhalten und mindestens einen deutschen Beitrag gezahlt haben.

4 Antworten

Fortitude oneam 11.03.2018 | 17:11
Hallo EU-Bürger, freiwillige Rentenbeitäge ist grundsätzlich immer möglich. Wenn Sie eingebürgert sind, dann sind Sie ja ein Österreichischer Bürger. Weitere Informationen finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Navigat… Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
EU-Bürgeram 12.03.2018 | 15:39
Also kann der Franzose, der in der inneren Mongolei wohnt sich freiwillig versichern, wenn er zuvor irgendwann mal einen Beitrag in Deutschland geleistet hat? Guck an.
Europaam 13.03.2018 | 15:44
Also kann der Franzose, der in der inneren Mongolei wohnt sich freiwillig versichern, wenn er zuvor irgendwann mal einen Beitrag in Deutschland geleistet hat? Guck an.
Sie wissen doch in Deutschland ist alles möglich.
Warum auch nicht lieber „Eiropa“. Der Grund und die damit verbundene Anzahl der entsprechenden Beitragszahler dürfte sehr überschaubar sein.
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