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Beiträge in Pesnionsfonds sozialversicherungsfrei

von Newbie10.09.2008 | 13:49
1022 Ansichten
3 Antworten

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Die Frage wurde vermutlich schon mehrfach gestellt, ich konnte aber leider mit der Suche keinen passenden Artikel finden : Ich überlege einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge abzuschliessen ("Metallrente", Fonds). Es wird nun damit geworben, daß die Beiträge bis 4% BBG von der SV befreit sind. Gilt dies auch dann, wenn man mit seinem Jahresbrutto die BBG bereits deutlich überschritten hat ? Senkt also z.B. für 2008 ein Jahresbeitrag von 3500,- das sozialversicherungspflichtige Einkommen von 63.600,- auf max. 61056,- Danke vorab Newbie

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ich kann mich bAV-Spezi nur anschließen. Verbleibt nach Abzug der höchstmöglichen Einzahlungssumme von 4% der Beitragsbemessungsgrenze noch immer ein Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze, werden SV-Beiträge weiterhin aus der BBG gezahlt. Verringert sich Ihr Einkommen dadurch unter die BBG, müssen nur noch aus dem verringerten Einkommen SV-Beiträge gezahlt werden.

2 Antworten

bAV-Speziam 10.09.2008 | 14:23
Hallo, der SV-Vorteil entsteht nur für das umgewandelte Gehalt, dass bis zur BBg gezahlt wird, verdienen Sie teilweise oder in Gänze darüber, ergibt sich kein SV-Vorteil !!! MfG
bAV-Speziam 10.09.2008 | 14:26
Korrektur : ... ergibt sich für diesen Teil kein Sv-Vorteil! Sorry
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