Die Antwort von -/- ist grundsätzlich richtig. Zum "Tarif", also zu den beitragspflichtigen Einnahmen, möchte ich speziell noch auf § 165 SGB VI hinweisen.
Das verstehe ich nicht. Was hat die Clearing-Stelle denn 2005 geklärt: Versicherungspflicht oder eben nicht? Wenn Sie schon damals als Pflichtversicherter festgestellt wurden, dann musste Ihnen doch klar sein, dass Beiträge fällig werden. Wenn damals keine VP festgestellt wurde, dann hat sich entweder die Form der Beschäftigung zwischenzeitlich geändert oder Sie haben damals unvollständige/unrichtige Angaben gemacht?!
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