Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beiträge Rentenversicherung bei Bezug Übergangsgeld

von oeg-übergangsgeld05.10.2021 | 11:14
140 Ansichten
1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, wie errechnet sich der Beitrag zur Rentenversicherung bei mehrjährigem Bezug von Übergangsgeld (berufliche Rehabilitation nach dem OEG / BVG)? Ausgezahlt wird ja ein Netto-Betrag ausgehend von der Berechnung von Übergangsgeld nach dem BVG. Ist hier der Beitrag zur Rentenversicherung bereits abgezogen bzw. wird vom Leistungsträger separat erbracht? Und wie verhält sich die Beitragsbemessungsgrenze, die ja ein Bruttowert ist zum errechneten Übergangsgeld? In meinem Fall beträgt das monatlich ausgezahlte Übergangsgeld ca. 3.600 €. Was hieße das auf den an die DRV abzuführenden Beiträge für die Rentenversicherung? Besten Dank OEG Übergangsgeld

1 Antworten

-am 05.10.2021 | 14:47
Hallo OEG Übergangsgeld, leider kann zu Ihrem geschilderten Fall ohne Einsicht in Ihre Akten keine genaue Auskunft gegeben werden. Aufgrund Ihrer Schilderungen ist aktuell noch nicht ganz klar, ob die berufliche Reha-Leistung überhaupt durch die Rentenversicherung geleistet wurde, insbesondere aufgrund Ihrer Ausführungen zum OEG/BVG. Dennoch teilen wir Ihnen folgendes mit: Zunächst zur Beitragsbemessungsgrenze, diese stellt die oberste Grenze des beim Übergangsgeld höchstens zu berücksichtigende Einkommen dar. Diese liegt 2021 für das Beitrittgebiet West bei 7.100 Euro und für Ost 2021 bei 6.700 Euro. Sollten Sie vor Beginn des ÜG-Anspruchs einen Lohn erhalten haben welcher höher als diese Werte liegt, würden die Werte zur Berechnung Ihres ÜGs auf jeweils diese Grenzwerte reduziert werden. Soweit für Ihre ÜG-Berechnung Versorgungskrankengeld herangezogen wurde, werden in der Regel zur Berechnung auch die Daten berücksichtigt, welche für das Versorgungskrankengeld herangezogen wurden. Es sei denn, es wurde eine fiktive ÜG-Berechnung durchgeführt (Berechnung nach Qualifiktionsgruppen im Rahmen einer Vergleichsberechnung). Zur genauen Berechnung Ihres Übergangsgeldes können wir Sie leider nur auf Ihren Übergangsgeldbescheid verweisen. Hierzu fehlen uns zur Beurteilung die entsprechenden Unterlagen und Informationen. Die Beiträge werden vom Übergangsgeld an die Sozialversicherungsträger ebenso abgeführt, wie sie von dem zuvor erhaltenen Entgelt oder der zuvor erhaltenen Entgeltersatzleistung abgeführt abgeführt worden sind. Für genauere Informationen bitten wir Sie um Kontaktaufnahme mit Ihrem Zuständigen Rentenversicherungsträger. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026