Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Schweiz-Fan,
für den deutschen Rentenanspruch werden alle Zeiten, die Sie in anderen Mitgliedstaaten (inkl. Schweiz) zurückgelegt haben zusätzlich berücksichtigt, sofern sie nicht mit deutschen Zeiten zusammentreffen.
Es zählen alle Zeiten, die Sie bis zum deutschen Leistungsfall (zum Beispiel dem Eintritt der Erwerbsminderung) zurückgelegt haben.
Näheres finden Sie in den Broschüren unter folgenden Links:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/meine_zeit_schweiz.html
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/international/europaeische_vereinbarungen/leben_und_arbeiten_in_europa.html
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