Mit Einführung der sogenannten Flexi-Rente (01.01.2017), sind Bezieher einer Vollrente wegen Alters erst nach Ablauf des Monats versicherungsfrei, indem die Regelaltersgrenze erreicht wird (bei Ihrer Frau 65.LJ + 6 Monate). Genau seit dieser Zeit hat die Pflegeversicherung aufgrund einer Reform die fünf Pflegegrade eingeführt. Die Versicherungspflicht für die nicht erwerbsmäßige Pflegeperson tritt mit dem Pflegegrad von mindestens 2 und einer wöchentlichen Pflege von mindestens 10 Stunden ein. Wenden Sie sich an die Pflegekasse der Mutter. Mit Vollendung der sogenannten Regelaltersgrenze endet die Zahlung der Pflegekassenbeiträge aufgrund des Eintritts der Versicherungsfreiheit. Erklärt Ihre Frau ab dieser Zeit, dass Sie in Zukunft lediglich eine Teilrente (z.B. 99 Prozent) begehrt, zahlt die Pflegekasse auch über die Regelaltersgrenze hinaus die Beiträge in das Rentenkonto Ihrer Frau.