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Experten-Antwort

Beiträge von der Pflegeversicherung

von themafeld04.07.2017 | 10:30
617 Ansichten
10 Antworten

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Guten Tag, wenn man 3 Pflegebedürftige versorgt und dafür Rentenbeiträge gutgeschrieben bekommt, werden dann alle angerechnet oder gibt es Höchstgrenzen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo themafeld,

die beitragspflichtigen Einnahmen werden bei der Pflege mehrerer Pflegebedürftiger aufgrund § 166 Abs. 2 S. 3 SGB VI grundsätzlich addiert. Obergrenze für die Berechnung der Beiträge bildet aufgrund § 157 SGB VI letztlich jedoch die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 159 SGB VI).

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9 Antworten

Fastrentneram 04.07.2017 | 10:45
Die Höchstgrenze wäre die Beitragsbemessungsgrenze. Die können Sie aber allein durch Pflegebeiträge nicht erreichen!
themafeldam 04.07.2017 | 11:16
wenn ich dann noch einmal nachhaken dürfte , inwieweit würde bei Pflegegrad 5 dann die Beitragsbemessungsgrenze gerissen??
MIRam 04.07.2017 | 11:05
Na ja, nicht ganz richtig. Zwar unwahrscheinlich aber möglich: Bei Pflege von 3 Personen (wie oben angegeben) die in Pflegegrad 5c einzuordnen sind, wird die Beitragsbemessungsgrenze durchaus gerissen.
themafeldam 04.07.2017 | 11:16
wenn ich dann noch einmal nachhaken dürfte , inwieweit würde bei Pflegegrad 5 dann die Beitragsbemessungsgrenze gerissen??
themafeldam 04.07.2017 | 11:16
wenn ich dann noch einmal nachhaken dürfte , inwieweit würde bei Pflegegrad 5 dann die Beitragsbemessungsgrenze gerissen??
MIRam 04.07.2017 | 11:25
Bei einem Pfleggrad 5 wird ein beitragspflichtiges Entgelt von 2975,- Euro mtl. unterstellt. Pflegt man nun 3 Personen aus dem Pflegegrad 5 würde ein jährliches Entgelt von 107.100,- Euro unterstellt werden, das auf die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 76.200,- Euro begrenzt werden würde. Zugegeben - konstruiert, aber möglich.
Fastrentneram 04.07.2017 | 15:19
wenn ich dann noch einmal nachhaken dürfte , inwieweit würde bei Pflegegrad 5 dann die Beitragsbemessungsgrenze gerissen??
Bei einem Pfleggrad 5 wird ein beitragspflichtiges Entgelt von 2975,- Euro mtl. unterstellt. Pflegt man nun 3 Personen aus dem Pflegegrad 5 würde ein jährliches Entgelt von 107.100,- Euro unterstellt werden, das auf die jährliche Beitragsbemessungsgrenze von 76.200,- Euro begrenzt werden würde. Zugegeben - konstruiert, aber möglich.
Was nutzt denn die Theorie. Wie soll denn eine Pflegeperson zeitgleich 3 Menschen mit Pflegegrad 5 pflegen. Bitte bei praktisch umsetzbaren Beispielen bleiben!
MIRam 04.07.2017 | 15:31
Was nutzt denn die Theorie. Wie soll denn eine Pflegeperson zeitgleich 3 Menschen mit Pflegegrad 5 pflegen. Bitte bei praktisch umsetzbaren Beispielen bleiben!
Na ja, grundsätzlich reichen auch 2 Personen mit Pflegegrad 5 und einer mit Pflegegrad 2.
Fastrentneram 04.07.2017 | 15:40
Na ja, grundsätzlich reichen auch 2 Personen mit Pflegegrad 5 und einer mit Pflegegrad 2.
Eine solche private Pflegeperson würde ich gern mal kennenlernen und fragen, wie sie das mit der Pflegekasse hinbekommen hat. Es bleibt reine, nicht umsetzbare Theorie!
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