Hallo Feldmann,
wie Sie bereits aus dem vorangegangenen Beitrag entnehmen können, wird für die Zahlung von Beiträgen aufgrund einer nicht erwerbsmäßigen Pflege ein fiktives Entgelt zugrunde gelegt. Dieses ermittelt sich in Abhängigkeit der Pflegestufe des Pflegebedürftigen, dem zeitlichen Pflegeaufwand und der Bezugsgröße (monatliche Werte 2016: Ost=2520; West=2905). Für die Beitragszahlung gib es eine Obergrenze, die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze (monatliche Werte 2016: Ost=5400 Euro ; West=6200 Euro).
Sofern Ihnen die konkreten Werte der Personen die Sie pflegen vorliegen, haben Sie die Möglichkeit , mit Hilfe der Broschüre der Deutschen Rentenversicherung zu diesem Thema „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“( http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_broschueren_und_mehr/01_broschueren/01_national/rente_fuer_pflegepersonen.html), die Beitragsberechnung nachzuvollziehen.