Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Karsten,
es besteht die Möglichkeit, eine Berechnung über die Höhe der einzuzahlenden Beiträge beim Rentenversicherungsträger anzufordern. Sie erhalten dann eine detaillierte Berechnung über die Höhe des einzuzahlenden Beitrages. Der Betrag kann in einer Summe gezahlt werden ggf. auch in Teilbeträgen. Hierzu ist eine steuerrechtliche Beratung zu empfehlen, da die Zahlung derartiger Beiträge ggf. steuermindernd zu berücksichtigen ist.
Eine Berechnung über die Höhe des einzuzahlenden Betrages kann mit dem Vordruck V 210 vom zuständigen Rentenversicherungsträger angefordert werden.
Sollten Sie, entgegen Ihrer jetzigen Absicht, doch einen späteren Termin als Rentenbeginn wählen, würden sich die bereits eingezahlten Beträge nach § 187a Sozialgesetzbuch VI auf jeden Fall rentensteigernd auswirken.
Im u.a. Link gelangen Sie u.a. zur Formel zur Berechnung der Höhe der Beiträge bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente.
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/3_Infos_fuer_Experten/04_OeffentlicheVerwaltung_versaemter/08_versicherungsaemter/Fachinformationen/2016/05-2016_Zahlung_v_Beitraegen_b_vorz_Inanspruchnahme.pdf?__blob=publicationFile&v=5
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