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Beiträge zur Rentenversicherung

von Karin21.01.2022 | 19:30
47 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Sehr geehrte Damen und Herren, nehmen wir mal an, ich hätte eine versicherungspflichtige Beschäftigung über 30 Stunden und würde dann arbeitslos werden. Danach würde ich Krankengeld beziehen.Seit Beginn der Arbeitslosigkeit pflege ich dann meine Mutter an 3 Tagen 15 Stunden. Würde ich dann während dem Bezug vom Krankengeld Beiträge zur Rentenversicherung aufgrund meiner Pflegetätigkeit erhalten ? Danke für Ihre Mühe

2 Antworten

Siehe hieram 22.01.2022 | 01:45
Hallo Karin, ich nehme dann auch einfach erst mal an, nämlich dass Sie für Ihre Mutter als Pflegeperson bereits eingetragen sind. Die Konditionen scheinen Ihnen bekannt zu sein (u.a. keine Beschäftigung über 30 h). Wenn Sie nun also arbeitslos werden, teilen Sie diese Veränderung einfach der zuständigen Pflegekasse mit. Und die (die Pflegekasse, nicht die Rentenversicherung) entscheidet dann, ob die Voraussetzungen bei Ihnen dann zu treffen. Da ALG eine Lohnersatzleistung ist und keine 'sozialversicherungspflichtige Beschäftigung', wie auch ein evtl. nachfolgendes Krankengeld, dürfte dem eigentlich nichts im Wege stehen. Aber wie gesagt, dass entscheidet dann die Pflegegeldkasse. Was die Bundesregierung dazu sagt, finden Sie hier: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause.html Die DRV hat natürlich auch hilfreiche Tipps: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Familie-… Und da Sie selbst anscheinend auf 'Erwerbsminderung' abzielen, (erst arbeitslos dann krank - oder auch umgekehrt) hier schon mal auch noch etwas zu dem Thema: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/… Dass Sie auch mit einer EM-Rente Ihre Mutter dann weiter pflegen dürften, steht auch in den Broschüren. Allerdings würde sich dann ein bezahlter Beitrag der Pflegegeldkasse vermutlich nicht mehr auswirken, weil die zugerechneten Zeiten wohl 'höher' sind. Aber falls Ihre Mutter Ihnen etwas vom Pflegegeld abgibt, wäre es kein Hinzuverdienst. ALG oder KG darf übrigens davon auch nichts 'gegenrechnen'. Aber lesen Sie einfach mal ein bisschen am Wochenende in den Broschüren, dann wissen Sie einiges mehr oder haben vielleicht auch weitere Fragen. Zum Thema Rente sind Sie hier dann (wieder) richtig, bezgl. Pflege bitte bei der Pflegegeldkasse. Ein schönes 'Stöber-Wochenende' und alles Gute!
Karinam 23.01.2022 | 14:18
Vielen Dank für Ihre Mühe und ausführliche Antwort
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