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Beiträge zur rentenversicherung aufstocken

von waldemar22.09.2009 | 21:24
891 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Aus seitherigen Beiträgen habe ich folgendes entnommen: Der Begriff Aufstockung wird im Zusammenhang mit Minijobs verwendet. Eine freiwillige Versicherung während einer Pflichtversicherung ist nicht möglich. Meine Situation: In der Zeit vom 1.10.2009 bis 31.12.2010 wird die Arbeitszeit in meiner Firma von 40h/Woche auf 28h/Woche reduziert. Dementsprechend sinkt das Gehalt und auch die Rentenversicherungsbeiträge. Besteht in irgendeinerweise die Möglichkeit die Rentenbeiträge so aufzustocken, dass sie die seitherige Höhe wieder erreichen und keine Einbusse bei der Altersrente stattfindet?

5 Antworten

Schiko.am 22.09.2009 | 22:11
Grüß Gott, Waldemar. Gehe davon aus, es gilt nicht Kurzarbeit. Ist es aber Kurzarbeit, ist der Beitrag zur Rentenversicherung aus dem verminderten Verdienst zwar auch 19,90 % Gesamtbeitrag, es kommen aber noch zusätzliche Beiträge- die Sie nicht betreffen - hinzu. Ihrer Frage gemäß der Hinweis, freiwillige Beiträge Ihrerseits sind so, oder so nicht möglich. Rechne dies gerne aus, wenn Sie das Normalgehalt/Vermindertes Gehalt nennen. Mit freundlichen Grüßen.
Rentenkingam 22.09.2009 | 22:10
Nein,die Möglichkeit besteht nicht.Eine Aufstockung ist nur beim Minijob möglich.
waldemaram 22.09.2009 | 22:51
Hallo Schiko, es ist die neue Regelarbeitszeit. Kurzarbeit haben wir jetzt schon. Hier gelten unter anderem die Regelungen aus dem Konjunkturpaket II (Zusätzliche Beiträge durch den Arbeitgeber, Übernahme der Arbeitgerbeiträge der SV-Leistungen durch die BA ab dem 7. Monat). Mein Gehalt wird sich von ca. 5800 EUR auf ca. 4000 EUR verringern.
Schiko.am 23.09.2009 | 08:24
Sie sind ja bestens informiert über die zusätzlichen Leistungen in die Renten- kasse bei Kurzarbeit, es gelten also nicht nur die 19,90% aus verminderten Lohn. Es ist also nicht möglich, den Differenzbetrag von 4000 und 5600 Normal- verdienst durch freiwillige Beiträge auszugleichen. Unter Berücksichtigung der Bemessungsgrenze von 5400 zu 4.000 1400 monatlich einen Beitrag von 278,60 Euro, aber auch ein fehlender Renten- zuwachs im Jahr von 14,80 Euro, natürlich , durch die monatliche Auszahlung der späteren Rente x 12 Euro 177,60. Respekt, dass Sie persönliche Beträge nannten. Mit freundlichen Grüßen.
waldemaram 23.09.2009 | 18:24
Hallo Schiko, danke für die Antwort und die Berechnung. Unabhängig davon wie ich den Betrag aufbringen könnte müsste ich jetzt eine langfristige Geldanlage machen in die ich ca. 7000 EUR pro Jahr einzahle. Bei 2,5 % Zins könnte ich mir davon die Rente wieder aufstocken. Wir haben schon seit 1.3.09 Kurzarbeit. Da habe ich mich damals schon informiert. Mit freundlichen Grüßen
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