Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenNach Auslaufen des ALG I Bezugs weiterhin Pflichtbeiträge zu haben macht durchaus Sinn.
Für die Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung sind nämlich solche Pflichtbeiträge von Bedeutung, Stichwort "3/5 Belegung" im Fünfjahreszeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung.
Haben Sie indes vor 1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und seither lückenlos Versicherungszeiten, so wäre dies entbehrlich, zumal Sie auch bei Zeiten von fehlendem ALG II Bezug wegen anzurechnendem Einkommen/Vermögen grundsätzlich sogen. Anrechnungszeiten in der gesetzlichen RV erhalten.
MfG
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