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Beitrag aufstocken?

von peterw12.02.2007 | 13:16
1852 Ansichten
2 Antworten

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Zahle nunmehr seit etwa 35 Jahren in die RV ein. Seit Januar bin ich arbeitslos und beziehe Alg I, ferner übe ich eine geringfügige Beschäftigung aus. Alg I endet irgendwann, Leistungen nach Hartz wird es für mich nicht geben. Die geringfügige Beschäftigung will ich längere Zeit beibehalten. Macht es Sinn, den pauschalen RV-Beitrag der geringf. Beschäftigung auf den vollen Beitrag anzuheben? Wenn ja: Jetzt sofort oder nach Ablauf von Alg I? Vielen Dank schon mal!!!

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 12.02.2007 | 13:48

Nach Auslaufen des ALG I Bezugs weiterhin Pflichtbeiträge zu haben macht durchaus Sinn.

Für die Inanspruchnahme einer Rente wegen Erwerbsminderung sind nämlich solche Pflichtbeiträge von Bedeutung, Stichwort "3/5 Belegung" im Fünfjahreszeitraum vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Haben Sie indes vor 1984 die allgemeine Wartezeit von 5 Jahren erfüllt und seither lückenlos Versicherungszeiten, so wäre dies entbehrlich, zumal Sie auch bei Zeiten von fehlendem ALG II Bezug wegen anzurechnendem Einkommen/Vermögen grundsätzlich sogen. Anrechnungszeiten in der gesetzlichen RV erhalten.

MfG

1 Antworten

Schadeam 12.02.2007 | 13:32
solange Sie über ALG 1 pflichtversichert sind, macht die Aufstockung m.E. wenig Sinn. Anschließend wäre es eine gute Möglichkeit mit wenig Geld pflichtversichert zu sein. Sie sollten sich aber, wenn es soweit ist, bei einer Beratungsstelle beraten lassen. Als Alternative könnten Sie sich auch "ohne Leistungsbezug" konsequent weiter arbeitslos melden - dann ist aber in der Praxis "Härte im Umgang mit den Kollegen der Agentur für Arbeit" gefragt (die mögen diese Arbeitslosen nicht so sehr).
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