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Beitrag Schiko vom 07.03.

von Waage17.03.2009 | 17:52
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Hier geht es zwar um Steuer. drotzem bitte ich um Nachsicht,denn in der Tat gibt es um die Rentenbesteuerung inzwischen die reinsten Horrornachrichten z.B. Rentner im Fadenkreuz der Finanzämter usw. Das Rechenbeispiel Schiko hat mich jetzt doch so heiß gemacht,daß ich mich nicht mehr bremsen kann habe ich Sie richtig verstanden Schiko ? 18000 50 % = 9000€ 10800 20% = 2160€ 7200 18 % = 1296€ KAP 10.000 -1600 = 8400€ Der Mann hat 20816 € zusammen mit seiner Frau und zahlt keine Steuer das geht doch nur mit Haushaltshilfe usw. oder bin ich doch noch nicht so fitt in Sachen Steuerabzugsmöglichkeiten. über Aufklärung würde ich mich freuen

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Waage,

bitte haben Sie Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums leider keine Fragen zum Steuerrecht beantworten können/dürfen. Ich kann Ihnen daher nur empfehlen, sich an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater, einen Lohnsteuerhilfeverein oder eines der verschiedenen steuerrechtlichen Foren im Internet zu wenden.

1 Antworten

Schiko.am 17.03.2009 | 21:57
Vorweg gleich eine erfeuliche Nachricht. All überall, auch hier unter Nachrichten, wird immer wieder verbreitet alle Bruttorenten werden direkt an die örtlichen Finanzämter gemeldet. Die Bild- wenn man diese nicht liest kann man es auch nicht wissen-wusste es wieder mal ganz genau. Und so war es in der Ausgabe vom 19.2.2009 zu lesen: " Bereits vier Tage nach der Bundestagswahl versendet das Bundes- zentralamt die Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzämter". Befasse mich seit Jahren mit der Versendung dieser Unterlagen und habe vier gleichlautende Unterlagen die einheitlich folgendes berichten: Rückwirkend bis 2005 werden u.a. die Träger des ges. Rentenver- sicherung, die berufsständischen Versorgungseinrichtigungen und Versich- erungsunternehmen verpflichtet, ab dem Kalenderjahr 2005 der zentralen Stelle ( ZfA) die gezahlten Leibrenten und andere Leistungen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a und § 22 Nr.5 EStG eines Leistungsempfängers für das vergangene Jahr ( Brief vom 16.3.2006) mitzuteilen ( Rentenbezugsmitteilung) Die Daten sollen von der ZfA an die Landesfinanzbehörden weitergeleitet werden. Dies wurde mir erneut von der früheren Parlamentarischen Staats- sekretärin Frau Dr. Hendricks bestätigt, nach dem ich erneut angefragt habe, war ich doch auch inzwischen verunsichert. Habe schon im September vor über 70 Rentner dies so dargelegt hatte aber ein schlechtes Gewissen, dies Aussage wurde auch in der Lokalzeitung ver- öffentlicht, ich muss dies einfach mal sagen. Erst heute ging per E-mail entsprechende Bestätigung bei mir ein. Die Antwort einer entsprechenden Anfrage an Finanzminister Fahrenschon steht noch aus. Und nun zu Ihre Anfrage, kann nicht genau feststellen welche meiner Ausführungen sie meinten. Will aber trotzdem zur Dreigliederung von Renten bezüglich der Versteuerung Stellung nehmen. a) Die gesetzliche Rente. Ab 2005-jährlich steigend- gilt der Steuersatz von 50% der Bruttorente. b) Private oder Zusatzrente. Hier gilt weiterhin die frühere Ertragsanteil- besteuerung, maßgebend das Lebensalter bei Rentenbeginn. Erfreulich dabei, der Streuersatz wurde reduziert, als Beispiel mit 63 Jahren 20% bis 2004 waren es 29%. Darauf wird in der Öffentlichkeit überhaupt nicht verwiesen, ist ja auch eine gute Nachricht für den Rentner. 3) Die Betriebsrente, besonderes Merkmal, dem Betrieb ist die Steuer- karte zu überlassen. Die Versteuerung erfolgt analog der Pensionen. Grundsätzlich voll steuerpflichtig, jedoch absetzbar der Versorgungsfreibetrag von 40 %. be- grenzt aus 3.000 und 900 Zuschlag da der Pauschbetrag für Pendlerpauschale gestrichen wurde . Auch dieser Freibetrag wird zügig ab 2006 Rentenbeginn abgebaut und läuft 2039 aus. Grundsätzlich sind von der Steuer verschont: Bis 2008 7.664 / 15.328 led/vh. , 7834 / 15.668/ ab 1.1.2009, 8.004 / 16.008. Um Gottes willen, darf nicht vergessen, die Gesetze sind teilweise noch nicht verabschiedet, dies weiß ich auch, ist ab scheinbar wichtig zu erwähnen. Dieser Freibetrag erhöht sich noch um derzeit 10,15 % für Kranken/ Pflege- versicherung und manches Andere. Wollen Sie was erfahren, nenne Sie hier Bruttobeträge und Rentenarten, gerne erhalten Sie Antwort, der Steuerberater kostet Geld, die Finanzbeamten haben für solche Auskünfte keine Zeit. Mit freundlichen Grüßen.
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