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Experten-Antwort

Beitrag zum Ausgleich einer Rentenminderung

von Günter29.12.2010 | 10:29
4955 Ansichten
5 Antworten
2011 gehe ich in Rente. Die Rentenminderung wegen vorzeitiger Inanspruchnahme wird bei mir ca. 126 Euro Brutto betragen. Ich schätze dass der Ausgleich den mir angeboten wird, so um die 32.000 Euro sein wird. Ich habe ähnliche Beiträge mit Interesse gelesen und war bisher auch der Meinung dass diese Zahlung lohnt sich nicht. Als Festgeld angelegt ist es bessere Alternative. Allerdings angesichts der Unsicherheit mit dem Euro und der Finanzkrise (wo viele Gold zu überhöhten Preisen kaufen…) frage ich mich ob eine Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung eine bessere und sichere Investition wäre. Es kommt vielleicht auch noch dazu dass dieser Beitrag noch als steuern mindernd bei der Steuererklärung berücksichtigt werden kann (stimmt das?) Verehrtes Forum was meint ihr dazu?

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.12.2010 | 11:14

Die Höhe der Beiträge, die Sie zum Ausgleich der Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme Ihrer Rente zahlen müssten, dürfte ungefähr in der Größenordnung sein wie von Ihnen angegeben. Den genauen Beitragsaufwand kann ich nicht berechnen, da ich nicht weiß, wie hoch die Minderung Ihrer persönlichen Entgeltpunkte und der Zugangsfaktor Ihrer Rente ist.

Ob sich die Beitragszahlung unter Renditegesichtspunkten für Sie rechnet, kann von uns nicht beurteilt werden. Insbesondere können wir auch keine Auskünfte über die steuerlichen Auswirkungen der Beitragszahlung geben. Dies müssten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.

Allgemein kann man sagen, dass sich durch die Beitragszahlung zwar sowohl der Zahlbetrag Ihrer Versichertenrente als auch ggf. einer späteren Hinterbliebenenrente erhöht. Andererseits ist aber das von Ihnen eingezahlte Geld weg und außerdem müssen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner auch höhere Beiträge gezahlt werden.

4 Antworten

Gernegrossam 29.12.2010 | 10:49
Was richtig ist, weiss man imer erst im Nachhinein. Ob es sinvoll ist die Bruttorente, und damit auch die Sozialversicherungsabgaben zu erhöhen ist eine gute Frage. Mehr Rente = höhere Beiträge zur Kranen und Pflegeversicherung. Auf der anderen Seite natürlich auch mehr Rente für eventuelle Hinterbliebene. Und sie erhalten natürlich auch über Jahre eine höhere Renten. Ob irgendwelche Beträge steuermindernd berücksichtigt werden können, müssen sie mit dem sogenannten Finannzamt oder einem sogenannten Steuerberater klären. Da diese die richtigen Ansprechpartner in Steuerfagen sind. Hier handelt es sich um ein Forum der Rentenversicherung, nicht um das Finanzamt.
Kollektoram 29.12.2010 | 14:47
72 % der Beiträge zum Ausgleich einer Rentenminderung können 2011 steuerlich geltend gemacht werden. Das ist insbesondere dann interessant wenn im gleichen Jahr eine Abfindungszahlung erfolgt die nach der Fünftelungsregel besteuert wird. Die Rentabilität von Beiträgen zum Ausgleich einer Rentenminderung ist vergleichbar mit Rürup. Eine allgemeine Aussage ob sich das lohnt ist für jeden Fall anders und ohne Kenntnisse der Gesamtsituation nicht möglich.
Kollektoram 29.12.2010 | 14:55
Es können nur bis zu 14 400 EUR ( ledig ) / 28 800 EUR ( verheiratet ) steuerlich berücksichtigt werden !!!
jackassam 30.12.2010 | 12:32
wie lange leben Sie denn? Wieviel Steuern müssen Sie auf die zukünftige Rente abführen, haben Sie eine Frau/Kinder, sind Sie gesetzlich krankenversichert, welche alternativen Kapital-Anlagen schweben ihnen vor bzw. sind denkbar??? Bitte antworten Sie mindestens 99,9 % genau, dann werde ich ihnen eine Lösung präsentieren!
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