Die Höhe der Beiträge, die Sie zum Ausgleich der Rentenminderung wegen der vorzeitigen Inanspruchnahme Ihrer Rente zahlen müssten, dürfte ungefähr in der Größenordnung sein wie von Ihnen angegeben. Den genauen Beitragsaufwand kann ich nicht berechnen, da ich nicht weiß, wie hoch die Minderung Ihrer persönlichen Entgeltpunkte und der Zugangsfaktor Ihrer Rente ist.
Ob sich die Beitragszahlung unter Renditegesichtspunkten für Sie rechnet, kann von uns nicht beurteilt werden. Insbesondere können wir auch keine Auskünfte über die steuerlichen Auswirkungen der Beitragszahlung geben. Dies müssten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt erfragen.
Allgemein kann man sagen, dass sich durch die Beitragszahlung zwar sowohl der Zahlbetrag Ihrer Versichertenrente als auch ggf. einer späteren Hinterbliebenenrente erhöht. Andererseits ist aber das von Ihnen eingezahlte Geld weg und außerdem müssen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner auch höhere Beiträge gezahlt werden.