Hallo Klemens,
die gesetzliche Rentenversicherung zahlt bei freiwillig versicherten Mitgliedern in der gesetzlichen Krankenversicherung und bei Versicherten einer privaten Krankenversicherung auf Antrag einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag.
Die Höhe beläuft sich auf die Hälfte des Beitrages Ihrer Krankenversicherung (ohne Mehrbeitrag für mitversicherte Personen) maximal aber auf 7,3 % der Rentenhöhe der gesetzlichen Rente (also ohne weitere Einkommensquellen wie z.B. Betriebsrenten). Für zusätzlich mitversicherte Familienmitglieder erhalten Sie keinen Beitragszuschuss, da der Zuschuss für Sie personenbezogen gezahlt wird.
Diese Personen haben eventuell über einen eigenen Leistungsbezug (z.B. eigene gesetzliche Rente) eine Möglichkeit Zuschüsse zu erhalten.