Eine gleichzeitige Anrechnungszeit neben einer Betragszeit kann es nur geben, wenn diese zeitlich die Beitragszeit überwog. Soll heißen: die Schule muss mindestens 51% der Zeit in diesem Monat haben. Dies wird die DRV im Zuge des Kontenklärungsverfahrens mit Ihnen klären. Das Günstigste für Sie wäre, wenn diese Schulzeit tatsächlich als AZ anerkannt würde. Das ergibt mehr Entgeltpunkte für die spätere Rente.