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Experten-Antwort

Beitrags-oder Anrechnungszeit ?

von Kfz.-Meister10.11.2010 | 10:40
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5 Antworten

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Ich war seit Sept. 81 bis August 82 zu einer Fachschule ( ganztägige Schule ). Da ich im elterlichen Betrieb beschäftigt war, hat mein Vater für mich wohl auch noch Beiträge für den Monat Sept. 81 gezahlt. In einem laufenden Kontenklärungsverfahren werde ich nun von der RV angeschrieben um den Monat Sept. zu klären, ob Beitrags - oder Anrechnungszeit anzunehmen ist. Was ist nun für mich wohl günstiger ? Beitragszeit oder Anrechnungszeit ? Oder kann beides gleichzeitig angerechnet werden ? Danke für eine baldige Auskunft.

Antworten vom Expertenteam

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Eine gleichzeitige Anrechnungszeit neben einer Betragszeit kann es nur geben, wenn diese zeitlich die Beitragszeit überwog. Soll heißen: die Schule muss mindestens 51% der Zeit in diesem Monat haben. Dies wird die DRV im Zuge des Kontenklärungsverfahrens mit Ihnen klären. Das Günstigste für Sie wäre, wenn diese Schulzeit tatsächlich als AZ anerkannt würde. Das ergibt mehr Entgeltpunkte für die spätere Rente.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ihr Vater hat bestimmt freiwillige Beiträge gezahlt! Dann erhalten Sie beide Zeiten. Eben dieses wird jetzt alles geprüft!

Expertenantwort · 3Deutsche Rentenversicherung

Sorry! Ich dachte das wäre klar! Denn Sie erhalten dann beide Zeiten; und JA so mitteilen!

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2 Antworten

Kfz.-Meisteram 10.11.2010 | 11:32
Ich war im Monat Sept. 81 auf einer Ganztagsfachschule und nicht im Betrieb tätig. Warum von meinem Vater damals trotzdem Beiträge entrichtet wurden ist mir nicht mehr bekannt. Kann die Zeit dann trotzdem als Beitragszeit und Anrechnungszeit gewertet werden und kann ich es der DRV so mitteilen ?
W*lfgangam 11.11.2010 | 21:42
Hallo Kfz.-Meister, > In einem laufenden Kontenklärungsverfahren werde ich nun von der RV angeschrieben um den Monat Sept. zu klären, ob Beitrags - oder Anrechnungszeit anzunehmen ist. Die Beitragszeit wird immer vorrangig angerechnet - die ist eben da (auch wenn Ihr Vater da Mini-Beträge gezahlt/geklebt hat). Die Ausbildungszeit kann 'daneben' anerkannt werden, wenn der Zeitaufwand für die Ausbildung höher war, als für die vermeintliche (versicherungspflichtige Beschäftigung-)Beitragszeit. (ob sie - die Ausbildungszeit - was wert ist, steht erstmal hinten an). Kommt schon vor, dass Papi in der gleichen Zeit einfach so Marken geklebt hat, ohne das Sie es wussten. > Günstiger ....nun, den Wert aus der pflichtversicherten Beitrags haben Sie, den verlieren Sie nicht. Ob die zeitliche Fachschulausbildung Nutzen bringt ? - kann sein, muss nicht, es schadet zumindest nicht ...das hängt von Ihrem weiteren individuellen Versicherungsverlauf/weiteren zu bewertenden Ausbildungszeiten ab. Die Überlappung von EINEM Monat Beitragszeit mit Fachschulausbildung ist nahezu gegenstandslos - bei der Frage zum jeweiligen Zeitaufwand können Sie nur angeben, dass Sie für die Fachschule ganztags am Büffeln waren und NULL Zeit für den vermeintlichen Pflichtbeitrag am Malochen - und gut ists. Gruß w.
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