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Beitragsbemessungsgrenze

von Peter28.05.2009 | 12:40
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6 Antworten

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Ich habe einen Verdienst von 9.000 EUR im Monat. Durch die Beitragsbemessungsgrenze erhalte ich aber später nur eine kleine Rente, die meinen Lebensstandard nicht abdeckt. Wer hat sich denn diesen Unsinn ausgedacht. Ich würde gerne aus den 9.000 EUR vollen Beitrag zahlen, wenn ich dann auch später eine schöne, fette Rente bekäme.

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

"Ausgedacht" hat sich diesen "Unsinn" der Gesetzgeber (§ 159 SGB VI). Dieser hat im SGB VI festgelegt, wer und aus welchem Grund und bis zu welcher Höhe Beiträge zu entrichten hat. Hiermit will er einen bestimmten Grad der Absicherung innerhalb der Bevölkerung erreichen. Offensichtlich sieht er über der Beitragsbemessungsgrenze keinen weiteren Grund zur Versicherungspflicht.

5 Antworten

...am 28.05.2009 | 12:49
Versuchen Sie es mal mit privater Altersvorsorge in welcher Form auch immer...
selber machenam 28.05.2009 | 12:48
Lieber Peter, Sie sollten Ihre Freiheit nutzen, Geld das Ihnen am Monatsende übrigbleibt in einer privaten Altersversorgung anzulegen, die aller Voraussicht nach ohnehin besser verzinst ist also die gesetzliche RV. In Ihrem Fall drängt sich m.E. eine Basisrente (Rüruprente) geradezu auf. Die Beiträge, die Sie dort entrichten, sind 2009 zu 68% als Sonderausgaben steuerabzugsfähig, bei Ihrem Einkommen also besonders interessant. Informieren Sie sich aber bitte gut über die Verträge. Die Stiftung Warentest hat neulich diese Produkte geprüft (Finanztest 15.04.2008). Gerade weil diese Angelegenheit so wichtig ist, sollten Sie sich ausführlich beraten lassen, ggf. auch gegen eine Gebühr. Keinesfalls bei einem Versicherungsvermittler, der an seinen Anbieter gebunden ist. Evtl. bei einer Verbraucherzentrale o.ä. Herzliche Grüße H.
Ahaam 28.05.2009 | 13:56
Angenommen Ihre Anfrage war ernst gemeint: BBG2009: 5.400 EUR/Mon. Beitrag: 1074,60 EUR/Mon. (incl.AG) Anwartschaft: 2,0985 EP bzw. knapp 56 EUR mehr Rente ohne BBG: 9.000 EUR/Mon. Beitrag: 1.791 EUR/Mon. (incl. AG) Anwartschaft: 3,4975 EP bzw. rd. 93 EUR mehr Rente Selbst mit 45 Jahren kämen Sie nur auf eine Rente von rd. 4.185 EUR brutto - das wären noch immer keine 50% des vorherigen Verdienstes! Da würden Sie sich nur wieder beschweren! Wie gesagt: Ihre Frage war nicht ernst gemeint!
Nicht zu glaubenam 29.05.2009 | 09:47
AHA hat vollkommen recht, so eine Frage kann nicht ernst gemeint sein. So d -- kann niemand sein. Will sich hier jemand wichtig machen ?
Tschackaam 03.06.2009 | 11:07
Hallo Peter, ich weiß nicht, ob Sie es nicht doch ernst meinen? Grundsätzlich liegt Ihr Verdienst derzeit weit über der BBG und ich freue mich für Sie! Auch finde ich es lobenswert, wenn Sie mehr in den "Topf" einzahlen möchten als Sie dürfen. Kommt ja auch der All"gemein"heit zugute! Aber auch hier muss man eben die Verhältnismäßigkeit beachten. Die wenigsten haben einen Lohn von 9000,- EUR monatlich und wäre diese Begrenzng nicht da, würden viele Durchschnittsverdiener noch weniger Entgeltpunkte erreichen, also ihr Verdienst würde eine weitaus geringere Rente bedeuten als das jetzt schon der Fall ist! Denn wenn sich die BBG erhöht, dann wird sich auch der Durchschnittsverdienst anpassen und das ist schlicht nicht finanzierbar! Tschacka p.s. privat können Sie sicher mehr rausholen!
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