Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung

von Charly Flingers 02.02.2022 | 13:37
160 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Guten Tag, ich hoffe hier auf Hilfe zu meinem Anliegen. Ich war im ganzen Jahr 2020 jeweils über der Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung beschäftigt. Im Dezember 2020 habe ich von der DRV 8 Tage ein Übergangsgeld und anschließend für 10 Tage noch Krankengeld ("mit Beitragsanteil") von der AOK. Jetzt hat die DRV für Dezember 2020 eine Korrektur in meinem Versichertenkonto gemacht. Und zwar hat sie die Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung auf alle 3 Einkommen (Verdienst, Übergangsgeld und Krankengeld) anteilmässig verteilt. Nach einem Telefonat,bei dem ich nicht wirklich gut beraten wurde, hat mir man nur gesagt, dass das alles nach dem Gesetz (Paragraph 22 Sgb 4) richtig sei. Stimmt das? Ich habe doch für das Übergangsgeld keine Beiträge gezahlt. Ich denke man hätte nur das Krankengeld und mein Gehalt anteilig berücksichtigen dürfen. Vielleicht kann jemand mir eine Antwort geben. Vielen Dank für konstruktive Rückmeldungen.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Charly Flingers

der § 22 Abs. 2 SGB IV behandelt Beitragsansprüche beim Zusammentreffen von mehreren beitragspflichtigen Versicherungsverhältnissen in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Die Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung sind dann grundsätzlich aus jeder einzelnen entstandenen Versicherungspflicht zu zahlen, insgesamt jedoch höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Auch wenn Sie keine Beiträge aus dem Übergangsgeld zahlen, zählt die Zeit als Pflichtbeitragszeit.

Viele Grüße

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

Egalam 02.02.2022 | 19:52
§ 22 Abs.2 SGB IV ist korrekt. Wo ist denn das Problem? Ob Sie die Beitragbessungsgrenze nur durch Ihr Gehalt oder aufgeteilt auf mehrere Einkommensarten erreichen ist doch völlig gleichgültig.
Siehe hieram 03.02.2022 | 12:55
So völlig gleichgültig ist es nicht. Denn wenn der Zeitraum Übergangsgeld der DRV ignoriert werden würde, zahlen KK und AG evtl. Beiträge für einen Zeitraum, in dem die BBG bereits erreicht ist. Insofern wäre eher zu prüfen, ob entsprechend die Beiträge der KK (die nach dem Übergangsgeld bezahlt wurden) zu korrigieren sind.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026