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Experten-Antwort

Beitragsberechnung Riester Midi-Job

von El_Toro23.06.2022 | 10:05
745 Ansichten
4 Antworten

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Hallo, bei einem Midijob werdne die Sozialversicherungsbeiträge nicht auf das tatsächliche Bruttogehalt, sondern auf eine reduzierte Bemessungsgröße berechnet. Nach welchem Betrag bemisst sich die Berechnung des Eigenbeitrags bei einem Riester-Vertrag. Es zählt offenbar das "Einkommen nach DEÜV". Wird hier das tatsächliche Bruttogehalt oder die reduzierte Bemessungsgröße angesetzt? Bei der reduzierten Bemessungsgröße würde dann ja meist der Mindesteigenbeitrag von 5 EUR pro Monat ausreichen.

Antworten vom Expertenteam

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo EL_Toro,

die Berechnung des Mindesteigenbeitrags erfolgt anhand der beitragspflichtigen Einnahmen. In einem Midijob (Entgelt im sog. Übergangsbereich) ist somit nicht das tatsächliche (Melde-)Entgelt, sondern das reduzierte beitragspflichtige Arbeitsentgelt maßgelblich.

Ob ein Mindesteigenbeitrag von 60 EUR/Jahr für eine ungekürzte Zulagenzahlung ausreichend ist, hängt vom Einzelfall ab (4 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen des Kalenderjahres abzüglich der Zulage/n).

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Ja, korrekte Berechnung des Mindesteigenbeitrags.

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2 Antworten

El_Toroam 23.06.2022 | 14:57
Bei mir auf der Gehaltsabrechnung ein Brutto von 460 EUR und ein "Beitragspfl. AE" von 349,22 EUR ausgewiesen. Meine Rechnung lautet nun wie folgt: 349,22 EUR mtl. x 12 Monate = 4.190,64 EUR (ich erhalte keine Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld o.ä.) 4.190,64 EUR x 4 % = 167,63 EUR Von den 167,63 EUR müsste ich nun als lediger und kinderloser 175 EUR Grundzulage abziehen, was ein negatives Ergebnis zur Folge hätte. Damit müsste eine Einzahlung von 5 EUR pro Monat auf den Riester-Vertrag ausreichen um die volle Grundzulage von 175 EUR zu bekommen. Stimmt meien Berechnung oder hab ich hier irgendwo einen Denkfehler?
El_Toroam 23.06.2022 | 15:17
Vielen Dank für ihre gute und schnelle Unterstützung :-)
Deutsche Rentenversicherung
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