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Experten-Antwort

Beitragsbestätigung freiwillige Beitragszahlung

von Alleen1131.08.2021 | 11:58
160 Ansichten
7 Antworten

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Hallo Zusammen, Anfang März 2021 habe ich eine freiwillige Beitragszahlung zur Rentenminderung wegen vorgezogener Altersrente geleistet. Bekommt man dafür eine Beitragsbestätigung oder eine Art "Quittung" und wenn ja, wann ? Mit freundlichem Gruß Alleen11

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Alleen11,

bitte wenden Sie sich an die Sachbearbeitung Ihres Rentenversicherungsträgers und lassen sich eine entsprechende Bestätigung ausstellen.

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6 Antworten

King Kongam 31.08.2021 | 15:42
Kann unter Umständen über 5 Monate dauern und ja, man bekommt den "Zahlungsnachweis gemäß §187a SGB VI" mit Angabe der "erkauften Rentenpunkte" und restlichen Beitragsaufwand.
Nie-Erhaltenam 31.08.2021 | 16:03
Im Jahr 2019 und 2020 habe ich jeweils im Dezember für Ausbildungszeiten nachgezahlt. Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten. Da es aber in der Rentenauskunft erscheint, halte ich eine separate Bestätigung gar nicht für notwendig. Das Finanzamt hat nur die Bescheide - das ich nachzahlen darf - angefordert. Diese und meine Überweisungsbelege waren ausreichend.
King Kongam 31.08.2021 | 16:20
Zitat von Nie-Erhalten anzeigenausblenden
Beim FA Glück gehabt, denn: siehe IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 vom Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuerrechtliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen steht auf Seite 5 (Tabelle) durch was der Nachweis zu erbringen ist für freiwillige Beiträge/Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers für Zahlungen nach §187a SGB VI - Lohnsteuerbescheinigung oder - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers Mache Finanzämter begnügen sich aber auch mit den Überweisungsbeleg.
Nie-Erhaltenam 31.08.2021 | 16:34
Zitat von King Kong anzeigenausblenden
Im Jahr 2019 und 2020 habe ich jeweils im Dezember für Ausbildungszeiten nachgezahlt. Bis heute habe ich keine Bestätigung erhalten. Da es aber in der Rentenauskunft erscheint, halte ich eine separate Bestätigung gar nicht für notwendig. Das Finanzamt hat nur die Bescheide - das ich nachzahlen darf - angefordert. Diese und meine Überweisungsbelege waren ausreichend.
Beim FA Glück gehabt, denn: siehe IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 vom Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuerrechtliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen steht auf Seite 5 (Tabelle) durch was der Nachweis zu erbringen ist für freiwillige Beiträge/Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers für Zahlungen nach §187a SGB VI - Lohnsteuerbescheinigung oder - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers Mache Finanzämter begnügen sich aber auch mit den Überweisungsbeleg.
In diesemn Anwendungserlass steht 1. "können" nachgewiesen werden 2. besteht seit 2017 keine Belegvorlagepflicht mehr. Ich hoffe mit meinen Angaben, die ursprüngliche dahingehend beantwortet zu haben, das der Versicherte weiß, wie er alternativ die korrekte Berücksichtigung seiner Zahlung prüfen kann und wie ein Nachweis dem Finanzamt gegenüber erbracht werden KANN.
Anti-Wichtigtueram 31.08.2021 | 18:20
Zitat von Nie-Erhalten anzeigenausblenden
Beim FA Glück gehabt, denn: siehe IV C 3 - S 2221/16/10001 :004 vom Bundesministerium für Finanzen Einkommenssteuerrechtliche Behandlungen von Vorsorgeaufwendungen steht auf Seite 5 (Tabelle) durch was der Nachweis zu erbringen ist für freiwillige Beiträge/Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers für Zahlungen nach §187a SGB VI - Lohnsteuerbescheinigung oder - Beitragsbescheinigung des Rentenversicherungsträgers Mache Finanzämter begnügen sich aber auch mit den Überweisungsbeleg.
In diesemn Anwendungserlass steht 1. "können" nachgewiesen werden 2. besteht seit 2017 keine Belegvorlagepflicht mehr. Ich hoffe mit meinen Angaben, die ursprüngliche dahingehend beantwortet zu haben, das der Versicherte weiß, wie er alternativ die korrekte Berücksichtigung seiner Zahlung prüfen kann und wie ein Nachweis dem Finanzamt gegenüber erbracht werden KANN.
Und, was das die Ausgangsfrage? Es würde überhaupt nicht nach einer Ausgleichszahlung für Ausbildungszeiten gefragt.
Alleen11am 02.09.2021 | 11:32
Danke für Ihre Beiträge.
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