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Beitragserstattung

von Ehemalige deutsche Doktorand06.03.2009 | 10:23
1220 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich möchte gerne meine Beiträge aus der gesetzlichen Rente erstattet haben. Ich habe länger als fünf Jahre lückenlos in GRV eingezahlt (71 Monat: 18 Monate als Studentische Hilfskraft und 53 Monate als Doktorand - BAT II). Seit 2 Jahre bin ich nicht mehr in Deutschland wohnhaft und zahle keine GRV Beiträge. Gegenwärtig arbeite und wohne ich in der Schweiz. Ich komme aus der Ukraine und habe ein ukrainischer Pass. Habe ich trotzdem eine Berechtigung auf freiwillige Rentenversicherung, wie es mir von der DRV-Westfalen mitgeteilt wurde? Es muss doch Möglichkeit geben, die Erstattung möglich zu machen oder zumindest das Geld etwas sinnvoller anzulegen zu können. Vielen Dank im voraus.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Da Sie nach der sog. "Drittstaatsverordnung" (EG Nr. 859/2003) innerhalb der EU/EWR/Schweiz wohnen und mehr als einen Kalendermonat in die deutsche RV eingezahlt haben, haben Sie die Möglichkeit freiwillige Beiträge in die deutsche RV zu zahlen und somit ist eine Beitragserstattung nicht möglich.

Dies wäre nur der Fall, wenn Sie tatsächlich in ein Drittstaat ziehen würden mit denen Deutschland auch kein SV Abkommen hat (z.B. Kenia, Ägypten usw.).

Die Verhandlungen über ein deutsch - ukrainisches Sozialversicherungsabkommen sind abgeschlossen. Das Abkommen muss noch unterzeichnet werden und die Ratifizierung ist für 2009 vorgesehen, so dass das Abkommen voraussichtlich im Laufe des Jahres 2010 endgültig in Kraft treten kann.

Das Abkommen umfasst die Renten- und die Unfallversicherung und regelt u. a. die Zusammenrechnung deutscher und ukrainischer Versicherungszeiten zum Erwerb eines Leistungsanspruchs sowie den Leistungsexport in den jeweils anderen Vertragsstaat.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nein!

5 Antworten

Ehemalige deutsche Doktorandam 06.03.2009 | 23:04
Vielen Dank für Ihre sehr ausführliche Antwort. Nun habe ich noch eine kurze Frage: kann man das eingezahlte in GRV Geld irgendwie anders verwenden, als einfach liegen lassen um in etwa 40 Jahre 90 eur pro Monat zu bekommen? In der Schweiz kann man z.B. Rentengeld in Immobilien investieren, was eine sichere Anlage für Altersvorsorge ist. Es muss nicht unbedingt Immobilien sein, ich möchte nur Altetnativen zu "90 eur in 40 Jahre" wissen... Danke im Voraus!
Paulaam 08.03.2009 | 12:54
Hallo @Ehemalige deutsche Doktorand, es ist Wochenende, die Experten haben keinen Dienst. Aber zu Ihrer Frage: es gibt keine Alternative. Die einzigste Alternative wäre, den Wohnsitz in ein Land zu verlegen, mit dem Deutschland kein SV-Abkommen hat (siehe auch Antwort des Experten) Schönes Wochende Paula
Brainlessam 09.03.2009 | 10:27
Wenn Sie in den Monaten auch noch als studentische Hilfskraft angestellt waren, waren die Verdienste und folglich auch die Beiträge nicht hoch. Somit sind es hier utopisch niedrige Summen, die zustande kommen, die sie gerne anlegen würden. Um es kurz zu machen :Viel Lärm um nix. Und sie haben ja auch gar keine andere Möglichkeit.
Paulaam 09.03.2009 | 12:19
sorry 53 Monate Schreibfehler Paula
Paulaam 09.03.2009 | 12:17
na ja, 57 Monate in BAT II ist das nichts? Paula
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