Wie "Schade" schon richtig geschrieben hat, können Sie als Brite und damit EU-Bürger auch bei Aufenthalt in einem Drittstaat (= Südamerika) in Deutschland freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen, da Sie bereits früher mindestens einen Beitrag zur deutschen gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt haben. Damit besteht kein Anspruch auf Erstattung Ihrer deutschen Beiträge.