Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenEine Beitragserstattung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 210 SGB VI erfüllt sind. Solange Sie die Regelaltersgrenze ( ! Die Regelaltersgrenze wird für Jahrgänge ab 1947 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben; s. § 235 SGB VI) noch nicht erreicht haben, schließt eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung die Beitragserstattung aus.
Die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung kann sich grundsätzlich aus den §§ 7, 232 SGB VI ergeben. Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats sind in Ihrem Fall aber auch die Regelungen im Anhang XI, Deutschland, Nr. 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zu beachten. Danach können sich EU-Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, bereits dann freiwillig versichern, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit in der deutschen Rentenversicherung versichert waren.
Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, ist eine Beitragserstattung nur möglich, sofern Sie die allgemeine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit von 5 Jahren) – ggf. unter Zusammenrechnung mit mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten – nicht erreicht haben.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.