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Experten-Antwort

Beitragserstattung?

von Besucher08.03.2012 | 14:12
1933 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, ich habe die ungarische Staatsbürgerschaft, habe die letzten 2 Jahre in Deutschland gearbeitet und gehe zurück nach Ungarn. Kann ich mir die Beiträge in die DRV dann zurückerstatten lassen? Dankeschön für die Info

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 09.03.2012 | 07:37

Eine Beitragserstattung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen des § 210 SGB VI erfüllt sind. Solange Sie die Regelaltersgrenze ( ! Die Regelaltersgrenze wird für Jahrgänge ab 1947 schrittweise auf das 67. Lebensjahr angehoben; s. § 235 SGB VI) noch nicht erreicht haben, schließt eine Berechtigung zur freiwilligen Versicherung die Beitragserstattung aus.

Die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung kann sich grundsätzlich aus den §§ 7, 232 SGB VI ergeben. Als Staatsangehöriger eines EU-Mitgliedstaats sind in Ihrem Fall aber auch die Regelungen im Anhang XI, Deutschland, Nr. 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 zu beachten. Danach können sich EU-Staatsangehörige, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, bereits dann freiwillig versichern, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt in der Vergangenheit in der deutschen Rentenversicherung versichert waren.

Haben Sie die Regelaltersgrenze erreicht, ist eine Beitragserstattung nur möglich, sofern Sie die allgemeine Wartezeit (= Mindestversicherungszeit von 5 Jahren) – ggf. unter Zusammenrechnung mit mitgliedstaatlichen Versicherungszeiten – nicht erreicht haben.

4 Antworten

egalam 08.03.2012 | 14:30
Nein! Es sei denn Sie sind 65 Jahre und 1 Monat alt und haben keine (bzw. weniger als 3 Jahre) ungarische Beitragszeiten.
Besucheram 08.03.2012 | 16:43
Danke, aber wo befinden sich die Rechtsgrundlagen? Dies würde ich gerne nachvollziehen koennen. Danke
B´sonam 08.03.2012 | 17:07
das sollte Artikel 18 heißen...
B´sonam 08.03.2012 | 17:06
Hallo Besucher die Rechtsgrundlage sind die Verordnungen Nr 1408/71 (hier speziell Artikel 18) und 574/72 EWG sowie § 210 SGB VI.
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