Hallo "kokl",
ein Anspruch auf eine Beitragserstattung besteht nur, wenn Sie nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Mit 60 Beitragsmonaten haben Sie auch als Beamter das Recht zur freiwilligen Versicherung.
Somit ist eine Beitragserstattung für Sie nicht möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Deutsche Rentenversicherung