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Beitragserstattung

von kokl26.09.2007 | 20:27
1260 Ansichten
4 Antworten
Bin seit 18 Jahren Beamter und habe weil ja auch Tage auf einen vollen Monat aufgerundet werden genau 60 Monate einbezahlt, davon drei Jahre Lehrzeit. Besteht hierbei die Möglichkeit einer Beitragserstattung???

1 Experten-Antwort

Moderatoren-Antwortam 28.09.2007 | 13:35

Hallo "kokl",

ein Anspruch auf eine Beitragserstattung besteht nur, wenn Sie nicht das Recht zur freiwilligen Versicherung haben. Mit 60 Beitragsmonaten haben Sie auch als Beamter das Recht zur freiwilligen Versicherung.

Somit ist eine Beitragserstattung für Sie nicht möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Deutsche Rentenversicherung

3 Antworten

Karl-Heinricham 26.09.2007 | 20:41
Und noch einer...... Nutzt doch mal die Suchfunktion. Es gibt genug Einträge zu diesem Thema. Seltsamerweise scheinen sich die Anfragen zu diesem Sachverhalt in letzter Zeit zu vermehren. Würde sich da nicht mal ein Artikel auf der Startseite lohnen? Aber nochmal zur Frage: Sobald Anspruch auf Regelaltersrente besteht, der mit 60 Beitragsmonaten erlangt wird, ist die Beitragserstattung nicht mehr möglich § 210 SGB VI.
Schiko.am 26.09.2007 | 22:21
Der erstattungsbetrag wird doch vielfach überschätzt. Bedenken sie doch, der hälfteanteil des arbeitsgebers geht sowieso verloren. Grundsätzlich wird die rente voll ausbezahlt was ja auch steuerlich trotzdem günstiger ist als die versteuerung der pension für diesen betrag. Liegt die gesamtversorgung innerhalb der höchstgrenze von 75 % des gesamtbrutto werden nur ? 60 % der brutto- rente die pension kürzen und zusätzlich 100 % der brutto- rente verrechnet. Bin der meinung, bei der heutigen lebenserwartung rech- nerisch günstiger als die einseitige beitragserstattung. Wehre mich auch dagegen, warum man solche nachfragen von pensionären angeprangert werden, auch wenn dieses thema schon ausführlich behandelt wurde. Viele user, die neu sind, wissen dies doch gar nicht. Bin auch gegen maulkorb forderungen gegen neue beiträge. Wenn ich sehe, bis zu dreißig user meinungen zu weit be- langloseren themen, dann müssen auch wiederholungen zu aktuellen themen erlaubt sein. Mit freundlichen Grüßen.
Karl-Heinricham 27.09.2007 | 17:42
Lieber Schiko, 1. Nach den geschilderten Sachverhalten sind die meisten Fragenden wohl keine Pensionäre. Aber selbst wenn es so wäre, dann wird ja niemand diskriminiert, nur weil er Pensionär ist. 2. Es geht hier nicht um Anprangern sondern darum, das Forum übersichtlich zu halten, und nicht mit ähnlichen oder identischen Sachverhalten zu verstopfen. 3. Auch wenn die User neu sind, haben sie die Fähigkeit lesen zu können, ja wohl durch ihren Beitrag bewiesen. Demnach dürfte es nicht schwierig sein, sich die Mühe zu machen, die Suchfunktion zu benutzen. Zugegeben ist dies für den Ratsuchenden der mühevollere Weg. Dies gilt natürlich für alle Arten von Themen. 4. Die endlosen Antworten zu belanglosen Themen sind natürlich nicht in Ordnung. Sie sind aber auch keine Rechtfertigung für mehrfache Neuauflagen bereits erschöpfend behandelter Themen.
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