Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenDie wesentlichen Grundlagen und das Verfahren bei der Beitragserstattung können Sie in dem folgenden Merkblatt der DRV Nordbayern nachlesen:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Nordbayern/de/Inhalt/5_Services/04_Formulare_Antraege/ausland_nordbayern/A5801_Erlaeuterungen_Antrag_Beitragserstattung_Tuerkei.html?nn=300724
Ich rate dringend an, sich vor einem Antrag auf Beitragserstattung von Ihrem Rentenversicherungsträger zur Höhe der Altersrente und der Beitragserstattung beraten zu lassen. Ihre Mutter verliert durch die Erstattung sämtliche Rentenansprüche. Insbesondere werden nur die tatsächlich von Ihrer Mutter gezahlten Beiträge erstattet.
Die Rente würde lebenslang auch in die Türkei gezahlt, die Beitragserstattung ist dagegen schnell verbraucht ...
Hallo Modi1969,
scheinbar haben Sie just auf den Eintrag geantwortet den ich in der selben Minute gelöscht habe. Dennoch danke für die Klarstellung.
Ich schließe hiermit den Thread, da alle sachdienlichen Hinweise gefallen sind.
Viele Grüße
Ihr Admin.
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