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Experten-Antwort

Beitragserstattung bei Auslandsaufenthalt

von otraholz31.08.2010 | 15:37
1634 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, folgende Fragen stellt sich bei meinen Bekannten: Er (Brasilianer) und Sie ( Polin) haben in Deutschland studiert und anschließend jeweils 3 Jahre an der Uni gearbeitet. Weitere Zeiten in Deutschland wurden nicht zurückgelegt.Jetzt wollen sie gemeinsam nach Brasilien zurück. Ist eine Erstattung der Beiträge möglich ? Was ist wenn Sie (Polin) nach Polen zurückgeht ? Die Beiträge wurden erst nach dem EU-Beitritt Polens entrichtet. Ist hier auch eine Erstattung möglich ? Vielen Dank für die Antworten Otraholz

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 01.09.2010 | 08:51

Man kann sich die Beiträge erstatten lassen,wenn man aus der deutschen Versicherungspflicht ausgeschieden ist und wenn man sich in der deutschen Rentenversicherung nicht freiwillig versichern kann und wenn seit dem Ausscheiden aus der deutschen Versicherungspflicht mindestens 24 Kalendermonate vergangen sind. Ihr brasilianischer Freund kann sich beim Verzug nach Brasilien die Beiträge erstatten lassen, wenn o.g. Voraussetzungen erfüllt sind. Allerdings gibt es Gespräche für ein deutsch-brasilianische Sozialversicherungsabkommen. Sobald dieses in Kraft getreten ist (geplant ist Ende 2010) kann er sich Beiträge vermutlich nur noch erstatten lassen, wenn bisher weniger als fünf Jahre Beiträge zur deutschen Rentenversicherung gezahlt wurden. Dies wäre bei ihm aber erfüllt.

Geht Ihre Bekannte nach Brasilien, hat sie nicht mehr die Berechtigung zur frw. Versicherung, da sie keine fünf Jahre an Beiträgen zur deutschen Rentenversicherung gezahlt hat. Sofern dann die weiteren o.g. Voraussetzungen erfüllt sind, ist eine Beitragserstattung möglich. Geht sie nach Polen, können die Beiträge nicht erstattet werden.

1 Antworten

otraholzam 01.09.2010 | 10:34
Danke an den Experten !
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