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Beitragserstattung nach § 210 SGB VI - was fällt unter die 60 Monate Beitragszeit, die den Anspruch entfallen lassen können?

von Kai10.02.2011 | 20:05
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Mir ist grds. bekannt, dass ein Beamter eine Beitragserstattung beantragen kann, solange seine Beitragszeiten aus der "Vor-Beamten-Zeit" keine 60 Monate (allgem. Wartezeit) betragen. Meine Frage ist : Was genau wird alles zu diesen Beitragszeiten gezählt? Die Zeiten, in denen einer beitragspflichtigen Beschäftigung nachgegangen wurde, klar. Was ist jedoch mit dem Wehrdienst, der Schul- und Hochschubildung und -ganz wichtig- der Berufsausbildung?? Wenn die berufliche Ausbildung (kfm. Lehre) bei mir nicht mitgezählt würde, würde ich nämlich nach meinem Verständnis 23 Monate abziehen können und dann wohl unter die 60-Monats-Marke rutschen. Leider habe ich im Netz nichts Eindeutiges hierzu gefunden. Kann mir jemand nachvollziehbar erklären, welche Zeiten eingerechnet werden? Danke im voraus!!

4 Antworten

KSCam 10.02.2011 | 22:46
Bei den 60 Monaten zählen alle Beitragszeiten - beim wehrdienst und während einer Lehre werden Beiträge entrichtet, diese Zeiten zählen eindeutig mit. Keine Beitragszeiten sind Schul- oder Studienzeiten, die zählen somit auch bei den 60 Monaten nicht mit. Wenn Sie mit Lehre mehr als 60 Monate haben, können Sie die Erstattung schlichtweg vergessen.
Kaiam 11.02.2011 | 08:46
Danke. Ich habe aber eine kurze Nachfrage: Während des Studiums habe ich beitragspflichtige Jobs ausgeübt - die werden auch ganz normal mitgezählt , oder?
santanderam 11.02.2011 | 09:43
Lassen sie sich einfach einen Versicherungsverlauf zusenden, dann haben sie schwarz auf weiss was für Zeiten auf ihrem Konto vermerkt sind. Geht ganz einfach über folgenden Link: https://sec.deutsche-rentenversicherung.de/internet/deutsche-ren…
Kaiam 11.02.2011 | 10:57
Danke, den habe ich schon - daraus ergeben sich 77 Monate, aber ich hatte halt gehofft, dass man für diese Berechnung ggf etwas in Abzug bringen kann.
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