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Experten-Antwort

Beitragsertattung

von Ustam07.03.2019 | 19:14
99 Ansichten
5 Antworten

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Hallo Ich bin geborene türkische Staatsbürger war aber zwischendurch für 7 Jahre Deutsche Staatsbürger. Danach wieder nur türkische Staatsbürger. Meine frage ist ob ich meine Beiträge in die Rentenkasse erstattet bekomme. 2 Jahre Wartezeit und Abmeldung in Deutschland sind vorgesehen. Danke

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.03.2019 | 07:25

Hallo Ustam,

aus meiner Sicht konnte W*lfgang Ihre Frage bereits abschließend klären.

Vielen Dank!

4 Antworten

W*lfgangam 07.03.2019 | 19:38
Hallo Ustam, sollte möglich sein/bei dauerndem Aufenthalt außerhalb der EU. Unterstellt, Sie haben vor 1987 nicht bereits 1 freiwilligen Beitrag in die DRV eingezahlt = damit hätten Sie das Recht auf weitere freiwillige Beitragszahlung in die DRV, was das Recht zur Beitragserstattung ausschließt. Antragsvordruck finden Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5… Allerdings sollten Sie vorher abwägen, ob Ihnen Beitragserstattung ./. eine lebenslange Rentenzahlung im Alter wichtiger ist. Gruß w.
Ustamam 07.03.2019 | 20:18
Auch wenn ich Zeitweise Deutscher Staatsbürger war?
W*lfgangam 07.03.2019 | 21:37
Die bei Antragstellung bestehende _alleinige_ Staatsangehörigkeit ist maßgebend. Welche früheren/aufgegeben StA bestanden, ist unbedeutend. Besteht weiterhin formal eine doppelte Staatsangehörigkeit (+deutsch), wird das mit der Beitragserstattung nichts. Gruß w.
Ustamam 08.03.2019 | 09:51
Vielen dank für die schnellen Antworten
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