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Beitragsgemindert wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug

von Geier29.10.2010 | 10:25
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Wie werden Monate bewertet, die sowohl mit Pflichtbeitragen aus Beschäftigung als auch mit einer Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug belegt sind? Normalerweise doch als beitragsgeminderte Monate mit dem Gesamtleistungswert nach § 71. Macht es einen Unterschied, wenn es sich bei der Anrechnungszeit um Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug handelt, da diese ja als beitragsfreie Monate nicht bewertet werden. Werden bei den hier beschriebenen beitragsgeminderten Monaten nur die Pflichtbeitragsanteile des Monats bewertet und es erfolgt keine Höherbewertung bis zum Gesamtleistungswert?

1 Antworten

-am 29.10.2010 | 11:37
Monate, in denen Beitragszeiten und Anrechnungszeiten zusammentreffen, gelten als beitragsgeminderte Zeiten. Beitragsgeminderte Zeiten erhalten mindestens die Entgeltpunkte, die sie jeweils als beitragsfreie Anrechnungszeiten erhalten würden. Die beitragsgeminderten Zeiten werden je nach ihrer Bewertung als beitragsfreie Zeit nach Gruppen zusammengefasst. So bilden Anrechnungszeiten wegen Arbeitslosigkeit und Krankheit, die unbewertet bleiben, eine Gruppe. Für diese können sich über die Gesamtleistungsbewertung -da unbewertet- keine zusätzlichen Entgeltpunkte ergeben.
Deutsche Rentenversicherung
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