Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Beitragsgeminderte Zeit- Verdienst während Rentenbezug

von Anett01.04.2010 | 08:39
1367 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Erhöht ein Arbeitsverdienst während des Bezuges einer Rente die spätere Altersrente? Durch die versicherungspflichtige Teilzeitbeschäftigung ergeben sich weniger Rentenpunkte als wenn nicht gearbeitet wurde und diese Zeit des Rentenbezuges als beitragsfreie Zeit mit einem höhen Gesamtleistungswert bei der früheren Rente bewertet wird. Werden die erzielten Entgeltpunkte während des Rentenbezuges bei der Bewertung als beitragsfreie Zeit dann wieder abgezogen sodass diese beitragsgeminderte Zeit letzendlich nicht besser bewertet wird als zuvor?

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Der Verdienst während eines Rentenbezuges erhöht zwar theoretisch die spätere Rente. Aber es müssen mehr Entgeltpunkte erwirtschaftet werden, als die Entgeltpunkte für die Zurechnungszeit damit es zur Erhöhung kommt.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Nicht unbedingt, weil die Bewertung der Zurechnungszeit die man erhält muß ja auch jemand bezahlen!!

14 Antworten

Kritikeram 01.04.2010 | 11:07
typisches Beispiel dafür, dass die aus der Arbeit heraus gezahlten RV-Beiträge für den A.... eingezahlt werden! Da sage noch einer die gRV lohnt sich.
Sepp der Niederbayeram 01.04.2010 | 11:10
Wieso? Lohnt sich doch, aber nicht für die Beitragszahler sondern für die Rentenkassen. Und dafür gibt es zig Beispiele, die jeder Fachmann kennen wird.
Kritikeram 01.04.2010 | 11:20
Wieso geschenkt? Schließlich zahlt man gute Beiträge in die gRV um im Fall der Invalidität entsprechend den "Vertragsbedingen" abgesichert zu sein. Sonst wäre auch der Beitrag niedriger. Bitte erst motzen, wenn man von Versicherungsrecht und Sozialrecht etwas versteht!
B´sonam 01.04.2010 | 11:13
Die in diesem Fall aus der "Arbeit gezahlten Beiträge" wirken sich unter Umständen nicht aus, weil die (GESCHENKTEN !!!!) fiktiv hochgerechneten Beiträge (= Zurechnungszeit) höher sind... Wenn schon motzen, dann bitte erst wenn man den ganzen Sachverhalt versteht...
B´sonam 01.04.2010 | 11:25
Ja, genau, keine Ahnung vom Versicherungs und Sozialrecht... Versicherungs- und Sozialrecht also, d.h. um in Ihrer Logik zu bleiben, wenn eine Regelung im Gesetz zugunsten des Versicherten ausgelegt wird, dann ist das also "gemäß den Vertragsbedingungen" und wenn sich ein Sachverhalt eher "zugunsten" des Rentenversicherungsträgers auswirkt, dann gelten diese Vertragsbedingungen (in unserem Falle wohl das SGB VI) nicht mehr ? Komische Auslegen von "Versicherungs- und Sozialrecht", die verstehe ich leider wirklich nicht...
Leider wird Dummheit nicht belohntam 01.04.2010 | 11:37
...denn dann wären sie steinreich. An Ihren Aussagen kann man schön nachvollziehen, das sie rein gar nichts verstanden haben. Aber gut, hauptsache rummotzen. Wie heisst es so schön, die dümmsten schreien am lautesten, das war ja schhon früher im Kindergarten so,nicht wahr. Vielleicht informieren sie sich mal über Zurechnungszeit, schweres Wort für sie,aber versuchen sie einmal darüber zu lesen. Aber Ihnen geht es sowieso nicht um richtige Informationen,oder die Wahrheit. Sie wollen einfach nur rumzicken und stänkern. Das kann nämlich jeder, dafür braucht man kein bisschen Intelligenz. Aber stolz dürfen sie nicht darauf sein, das sollte nur derjenige der auch bisschen was im Köpfchen hat!!!
Der Clownam 01.04.2010 | 11:47
Schließlich zahlt man gute Beiträge in die gRV um im Fall der Invalidität entsprechend den "Vertragsbedingen" abgesichert zu sein ...man zahlt "gute Beiträge" ....im Fall der "Invalidität" Hmmm..aus welchen Jahrhundert stammt denn dieser Beitrag??Oder haben wir es hier etwas mit Bismarck live zu tun, der im Forum schreibt.Ich denke seit Anfgang des 19.Jahrhunderts kann man auch von Krankeheit oder auch Erwerbsminderung sprechen,Invalidität war so Mitte des 18.Jahrhunderts. Obwohl so gut, wie sich Kritiker im Versicherungs und Sozialrecht auskennt, könnte es wirklich Bismarck sein.Also so wie er formuliert, und welche Begriffe er benutzt ( "man zahlt gute Beiträge.." scheint er mindestens 150 Jahre alt zu sein. Frage an den Herrn SUperintelligent : Was muss man tun um schlechte Beiträge zu zahlen,und wie wirken sich schlechte Beiträge im Gegensatz zu guten Beiträgen aus?? Was ist Bemessungsgrundlage für einen schlechten und was für einen guten Beitrag?? Aus welchen Beiträgen wird denn später die "Invalidenrente"berechnet, aus den guten oder den schlechten?????
So ist es richtigam 01.04.2010 | 12:55
Lieber Kritiker, in Sachen Rentenrecht haben sie aber einiges nicht so ganz verstanden ;-)) Schließlich zahlt man gute Beiträge in die gRV um im Fall der Invalidität entsprechend den "Vertragsbedingen" abgesichert zu sein. Sonst wäre auch der Beitrag niedriger. Also...man zahlt nicht "gute Beiträge",sondern PFLICHTBEITRÄGE ( ggfs.auch freiwillige Beiträge ),diese zahlt man um im Fall der ERWERBSMINDERUNBG ( Invalidität war so ca. vor 200 Jahren ) eine Rente erhalten zu können. Es gibt von der DRV eine sehr schöne Broschüre...das sogenannte Renten ABC.Das wäre doch was für sie, ist so ein Allgemeinüberblick für alle die sich nicht wirklich auskennen. Da sind dann auch alle Begriffe schön erklärt. Kommt auf jeden Fall immer besser an, wenn man etwas kritisiert, das man wenigstens die Begrifflichkeiten kennt ( Wenn man sich schon in der Materie gar nicht auskennt ).
Kritikeram 01.04.2010 | 13:18
Da fühlen Sie sich als MA der DRV aber mächtig auf den Schlips getreten wenn jemand sinnlose gesetzliche Regelungen kritisiert? Ebenso kann auch in Fachthermini der DRV argumentieren (EM, PFBY, etc.), da ich es immerhin zum VAR der DRV brachte aber meinen kritischen Verstand bewahrt habe und ebenso als langjähriger Berater die Sichtweise der Versicherten verstehen kann.
Upsam 01.04.2010 | 14:36
Ebenso kann auch in Fachthermini der DRV argumentieren (EM, PFBY, etc.), da ich es immerhin zum VAR der DRV brachte aber meinen kritischen Verstand bewahrt habe Also wenn man schon so hochtrabend daherredet, dann sollte man die Fachtermini die man benutzt auch richtig schreiben.( Fachthermini->gibt es nicht das Wort )Sonst ist es einfach nur peinlich. ( Termini kommt von Terminus.. ..thermen sind Schwimmbäder, dienen der Erholung ) Aber gut, wenn jemand von "guten Beiträgen" und "Invalidität" spricht, kann sich ja jeder denken ,das es mit Fachkenntnis doch sehr weit her ist.
nonameam 01.04.2010 | 14:58
toll, da tummeln sich sämtliche Angestellten der Rentenkasse in den Foren, anstatt ihre Arbeit zu erledigen. gruß aus den nl
So ist es richtigam 01.04.2010 | 13:38
WOW!!! Was es doch für ausgeprochen tolle Menschen gibt. Und dazu reicht es schon, das man einfach von sich selbst überzeugt ist. Wahnsinn. Wie heisst es so schön ... Einbildung ist auch ne Bildung ( oder etwa nicht ) Wobei ich mir bei dem "Verstand" aber nicht so wirklich sicher bin ;-)) Allen normalen Menschen und auch den ganz besonders tollen, fantastischen Heldenhaften ein frohes Fest!!
Ideeam 01.04.2010 | 13:45
hm....also Invalidität...das waren doch die neuen BL. Und das nicht fachlich belegte rumgemeckere würde auch passen ;-))) ALso ich würde jede Wette eingehen!!!
Wolfgangam 01.04.2010 | 19:14
> toll, da tummeln sich sämtliche Angestellten der Rentenkasse in den Foren, anstatt ihre Arbeit zu erledigen. na, wenn schon ein halbes Dutzend dieser Personen (eigentlich hätte ich erwartet, sie typengerecht als 'Beamte' zu klassifizieren - wg. berufsmäßigem Faulheitssyndrom ;-) reicht, die Arbeit lahmzulegen und für unendliche Laufzeiten in der Bearbeitung zu sorgen ...betrachten Sie das Ergebnis in der Summe: jede hier beantwortete Frage landet nicht auf dem Schreibtisch - und verkürzt die Bearbeitungszeiten (und läst mehr Raum für Formularrabauken und notorische 'Ichsaggarnixwillaberalleserhabene'). Das Sie (nee wohl Andere) einen Mehr- und Hintergrundwert an Informationen mitnehmen, bleibt Ihnen überlassen zu bewerten ... Gruß w. ...von individuell möglichen Arbeitszeiten und kreativen Pausen sind die Wohnwagenschlepper also noch weit weg ? ;-) PS: heute gelesen: Niederländer, die durch die Fahrprüfung fallen, erhalten ein gelbes Nummerschild, damit man sie erkennen kann. Und, damit sie nicht zu schnell fahren, müssen sie einen Anhänger mitnehmen ;-))
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026