Zusätzliche Engeltpunkte im Rahmen der Mindestentgeltpunktebewer-
tung erhalten nur die Kalendermonate mit vollwertigen Beiträgen. Für Monate mit beitragsgeminderten Zeiten erfolgt keine besondere Bewertung bei den Mindestentgeltpunkten. Ein Zusammenhang aus der Anerkennung von Kindererziehungszeiten im Jahre 1974 und den beitragsgeminderten Zeiten im Jahre 1991 ist nicht zu erkennen.