Der Bezug von Arbeitslosengeld I stellt in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Pflichtbeitragszeit dar. Ob diese sich dann auf eine spätere Altersrente positiv auswirkt, hängt von Ihrem sogenannten Gesamtleistungswert (Durchschnittswert der gesamten Zeiten vor Eintritt der teilweisen Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit) ab. Die derzeit gezahlte Rente beinhaltet eine Hochrechnung (Zurechnungszeit) wo sich dieser Wert auswirkt. Lassen sich ggf. individuell beraten!