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Zur Experten-Antwort springenHallo ednak,
nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Sofern nur eine Teilrente bezogen wird, können freiwillige Beiträge gezahlt werden. Ob diese aber bei der Grundrente berücksichtigt werden, kann erst beurteilt werden, wenn das endgültige Gesetz vorliegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Ob das dann aber für den Anspruch auf eine Grundrente reicht? Warten wir besser mal die Gesetzgebung ab. Im Augenblick hat man das Gefühl, die Politik weiß selber nicht was sie will.Nein! Mit dem Bezug einer Vollrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze können keine freiwilligen Beiträge mehr eingezahlt werden. Es kann sich somit nachträglich nichts erkauft werden. Das wäre ja auch noch schöner.Ergänzend: Sofern die Regelaltersgrenze erreicht ist und keine VOLLRENTE gezahlt wird (99%-Teilrente reicht sonst schon), besteht auch die Möglichkeit, weiterhin freiwillige Beiträge zur weiteren Rentensteigerung einzuzahlen. Stimmt @Einfache Antwort, es geht noch schöner, als Sie annehmen ...ob SIE die Möglichkeiten allerdings ausschöpfen möchten/dann immer noch schön finden ;-) Gruß w. PS: Möchten Sie @Einfache Antwort Ihre 'Empörung': "Nein! Mit dem Bezug einer Vollrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze können keine freiwilligen Beiträge mehr eingezahlt werden. Es kann sich somit nachträglich nichts erkauft werden. Das wäre ja auch noch schöner" vielleicht näher erläutern, warum das für Sie nicht geht oder 'noch schöner' wäre'? ;-) Gruß w.
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