Hallo ednak,
nach bindender Bewilligung einer Vollrente wegen Alters oder für Zeiten des Bezugs einer solchen Rente ist eine freiwillige Versicherung nicht zulässig, wenn der Monat abgelaufen ist, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wurde.
Sofern nur eine Teilrente bezogen wird, können freiwillige Beiträge gezahlt werden. Ob diese aber bei der Grundrente berücksichtigt werden, kann erst beurteilt werden, wenn das endgültige Gesetz vorliegt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung