http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__282.html
Die jetzt neu geschaffene Möglichkeit der Nachzahlung auf einen Schlag (ursprünglich nur für Mitglieder berufsständischer Versorgungswerke gedacht, die von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten bislang ausgeschlossen waren), können jetzt alle Mütter nutzen, die bislang keinen anderen Weg gefunden haben, die allgemeine Wartezeit zu erfüllen.
Tipp:
Die neue Nachzahlung kann nur der letzte Ausweg sein, doch noch an einen Rentenanspruch mit 65 plus x Jahren zu kommen.
Komfortabler, billiger und damit rentabler ist dagegen das monatliche Aufstocken in einem Mini-Job (= schriftlicher Verzicht auf die Versicherungsfreiheit in einer geringfügigen Beschäftigung) oder die ehrenamtliche Pflege.