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Beitragsnachzahlung zum Ausgleich von Rentenabschlägen

von torimori07.12.2007 | 20:16
1475 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend... ich habe VOR dem 01.01.2004 einen ATZ-Vertrag mit meinem Arbeitgeber abgeschlossen und werde (aufgrund der Vertrauensschutzregelung - und bin Jahrgang 1948) am 01.01.09 die vorzeitige Altersrente mit 60 Jahren (nach ATZ)mit 18% Abschlägen in Anspruch nehmen können. Nun frage ich, ob jemand Erfahrung hat mit Beitrtagsnachzahlungen zum Ausgleich der Rentenabschläge bzw. mit wieviel Nachzahlung man rechnen muss und ob es sich lohnt bzw. gelohnt hat... ich hoffe, die Frage ist nicht zu speziell.. Vielen Dank im Voraus ;o) torimori

2 Antworten

Frankam 07.12.2007 | 21:06
hallo, dafür gibt es das formular V210 von der RV. habe mir das ausrechnen lassen für rente mit 60. für 203€ mtl.bei 18% abschlag kann ich bis 31.12. 54.500€ einzahlen. dafür müßte ich noch knapp 23jahre leben um das ohne rendite wieder einzufahren. die abfindung wird anders angelegt. aber es hilft bei der entscheidungsfindung
bekissam 07.12.2007 | 21:01
Die Rentenabschläge bei vorzeitiger Altersrente kann der Versicherte ganz oder teilweise durch Beitragszahlungen ausgleichen. Die Mittel, die für eine solche Beitragszahlung zum Ausgleich einer Rentenminderung aufzuwenden sind, erreichen jedoch beträchtliche Höhen. Es ist daher äußerst fraglich, ob Versicherte in der Lage sein werden, von diesem Angebot Gebrauch zu machen. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass durch tarifliche oder innerbetriebliche Regelungen - zum Beispiel durch eine Übernahme beziehungsweise Erstattung der Beiträge durch den Arbeitgeber - eine finanzielle Belastung der Arbeitnehmer beziehungsweise der Rentner vermieden oder jedenfalls verringert werden kann. Eventuell könnten für solche Beitragszahlungen Sozialplanmittel eingesetzt werden. Wer die Absicht hat, solche Beitragsleistungen zu erbringen, kann bei seinem Rentenversicherungsträger eine Auskunft über die Höhe der zum Ausgleich einer Rentenminderung erforderlichen Beitragszahlungen erhalten. Unter www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie über die Suchfunktion bei Eingabe des Schlagwortes " V210 " den passenden Vordruck für die Beantragung der Auskunft oder direkt über http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_75716/SharedDocs/de…
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