Hallo Michael Becking,
ich teile Ihre Rechtsauffassung, das heißt die Nachzahlung aus dem Beamtenverhältnis hätte nicht über das Angestelltenverhältnis abgerechnet werden dürfen.
Damit sind die Sozialversicherungsbeiträge zu Unrecht gezahlt.
Sie sollten sich daher nochmal mit Ihrer Personalstelle in Verbindung setzen.
Sollte dies zu keinem Ergebnis führen, dann wenden Sie sich bitte an die zuständige Krankenkasse, da diese als Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbeitrag über die Versicherungs- und Beitragspflicht in allen Sozialversicherungszweigen entscheidet.