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Experten-Antwort

Beitragspflicht zur gesetztlichen Krankenkasse als freiwillig Versicherter bei der deutschen Rentenversicherung

von Schockobär20.01.2023 | 16:00
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5 Antworten

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Gibt es Bedingungen, unter welchen man als nicht-Pflichtversicherter bei der Deutschen Rentenversicherung keine Beiträgen aus sonstigen Nebeneinkünften, insbesondere Miete und Kapitalerträge, zahlen muss? In einer Beratung bei einem Sachbearbeiter der deutschen Rentenversichung wurde mir einst gesagt, dass eine solche Beitragsfreiheit besteht, wenn man Rentenanspruch auf die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung hat und gesetzlich krankenversichert ist. Jedoch finde ich im Internet diese Aussage nicht bestätigt. Ich danke für Ihre Anwort im Voraus!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Schockobär,

dem Beitrag von „W°lfgang“ kann ich zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

4 Antworten

KSCam 20.01.2023 | 16:07
können Sie die Frage konkretisieren. "Kein Mensch" zahlt doch aus Miet- und Kapitaleinkünften RV Beiträge, kein Arbeitnehmer, keine Hausfrau, kein......selbst ein versicherungspflichtiger Selbständiger nicht, auch da gehts nur um die Gewinne aus dem Betrieb. Oder meinen Sie die Beiträge zur Krankenversicherung? Aber dazu befragen Sie besser Ihre Krankenkasse, also AOK, DAK und Co.
W°lfgangam 20.01.2023 | 17:27
Hallo Schokobär, gesetzliche KV teilt sich in Versicherungspflichtige und freiwillig Versicherte. Freiwillig KV-Versicherte zahlen aus allen für die KV relevanten Einkünften Beiträge, bis max. zur Beitragsbemessungsgrenze von rd. 5000 € mtl. Die DRV zieht Ihnen dafür keine rd. 11 % KV/PV von der Rente ab, sondern erhöht Ihre Brutto-Rente um gut 8 % Beitragszuschuss. Eigentlich hätte man Ihnen das bereits beim Rentenantrag erklären/erläutern können - ob vorausschauend ab Rentenbeginn die Pflicht- oder freiwillige KV folgt. Wie oben angeregt, bitte weitere Details mit Ihrer GKV klären. Einen ersten Einblick in die 'KV-Versicherungsbedingungen' bei Rentenbezug erhalten Sie hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/… Gruß w.
Schockobäram 23.01.2023 | 18:02
Wenn ich das richtig verstanden habe, erscheint es mir etwas unfair, dass bei GKV-Pflichtversicherten die Nebeneinkünfte wie Kapitalerträge und Miete von der GKV unberührt bleiben.
Schockobäram 23.01.2023 | 17:57
Genau richtig, ich meinte Beiträge zur Krankenversicherung als freiwillig GKV Versicherter. Im Gegensatz zu Pflichtversicherten muss man zusätzlich auch Beiträge aus Nebeneinkünften wie Miete und Kapitalerträgen zahlen. Da ich für meine Rente selber durch ETF's vorsorge, finde ich das erschreckend, dass ich davon, da sie ja als Kapitalerträge zählen, auch Beiträge zur GKV zahlen werden muss. Ich hoffte, dass es Umstände abgesehen vom Maximalbeitrag gibt, die meine Rentenvorsorge/ETF davon unberührt lassen. Schließlich zahlt man ja schon Quellensteuer. Also lohnt sich der Wechsel in eine private KV wahrscheinlich doch.
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